Viersen "Ich wollte nur einen größeren Böller bauen"

Viersen · Im April 2016 war in einer Dachgeschosswohnung in Dülken Sprengstoff explodiert. Gestern musste sich deswegen ein 23-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

 Die Druckwelle der Explosion hob das Dach an und ließ Fensterscheiben der Dachgeschosswohnung bersten.

Die Druckwelle der Explosion hob das Dach an und ließ Fensterscheiben der Dachgeschosswohnung bersten.

Foto: H. Ahlen

Er wollte "das ganze Jahr Silvester" haben. Deshalb habe er selbst gemachte Böller auf einem Feld gezündet - fünf-, sechsmal. Beim nächsten Mal sei es dann irgendwie schiefgelaufen. "Eigentlich wollte ich nur einen größeren Böller bauen. Ich wollte keinem schaden", betonte gestern im Amtsgericht Mönchengladbach der 23 Jahre alte Dülkener, der wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion angeklagt war.

 Anwalt Robert war Verteidiger des Angeklagten. Der junge Mann, den er im Amtsgericht Mönchengladbach vertrat, zeigte sich einsichtig. RP-Foto: Nadine Fischer

Anwalt Robert war Verteidiger des Angeklagten. Der junge Mann, den er im Amtsgericht Mönchengladbach vertrat, zeigte sich einsichtig. RP-Foto: Nadine Fischer

Foto: Martinsons

An einem Nachmittag im April 2016 detonierte in der Dachwohnung der Eltern des Angeklagten in Dülken ein empfindliches Gemisch. Die Druckwelle hob das Dach an. Fenster und Türen sprangen aus den Rahmen, in der Hausfassade bildeten sich Risse. Der 23-Jährige und ein Freund erlitten Verbrennungen. Sie mussten in einer Spezialklinik behandelt werden.

Im Gerichtssaal streckte der Dülkener seinen linken Arm nach vorne, die Wunden seien gut verheilt, sagte er. "Aber ich habe noch Probleme mit den Augen, da habe ich eine Narbenbildung." Richterin Uta Cramer wollte wissen, woher er überhaupt gewusst habe, wie Böller gebaut werden. "Ich habe mir das über Youtube angeguckt", antwortete der Angeklagte. "Das sah da nicht gefährlich aus." Die nötigen Zutaten seien legal zu bestellen gewesen. Er habe sich eine Kugelmühle gebaut, sagte der junge Mann: In eine weiße Hartplastikdose mit Deckel füllte er 20 Murmeln und verschiedene Pulver, rollte die Dose dann langsam mit den Händen, um die Zutaten feiner zu mahlen und zu mischen. "Beim Mischvorgang ist das in die Hose gegangen", sagte er. "Das ist auf Druck entzündbar", erklärte er. "Dann ist mir das auf den Tisch gefallen - und peng."

In der Wohnung der Familie fanden die Ermittler damals unter anderem Waffen und zwei scharfe Patronen für Schusswaffen. "Ich hatte einen Metalldetektor. Damit bin ich durch den Wald gelaufen, da habe ich die Patronen gefunden", gab der Angeklagte an. Die Messer, die sichergestellt wurden, hätte er gerne zu Deko-Zwecken zurück, sagte er später. "Sie haben wohl den Knall nicht gehört", fuhr ihn Staatsanwalt Michael Oettli an. Der Verteidiger des Angeklagten, Robert Martinsons, betonte wenig später: "Wir verzichten auf alles."

Kurzzeitig hatte im April 2016 der Staatsschutz ermittelt, weil zunächst ein politischer Hintergrund der Tat nicht ausgeschlossen werden konnte. "Die ganze Bude ist voll mit irgendwelchem Kriegswaffenzeugs", sagte Oettli aufgebracht. Er sprach auch von "Drogenzeugs", und der Angeklagte gab zu, am Vorabend der Tat Cannabis geraucht zu haben. Spuren davon waren im Krankenhaus in seinem Blut nachgewiesen worden.

Erst im Dezember des vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Viersen den Angeklagten zu vier Monaten auf Bewährung wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in drei Fällen verurteilt. Bereits während der Ermittlungen wegen der Explosion waren Hinweise darauf gefunden worden. Seitdem habe sich der Angeklagte stark geändert, sagte sein Verteidiger gestern. Auch der Staatsanwalt erkannte an, dass sich der junge Mann gebessert habe. Er schloss sich der Einschätzung der Richterin an, dass der Dülkener die Sprengstoffexplosion fahrlässig herbeigeführt hat. Aber der Umgang mit den Gefahrenstoffen sei vorsätzlich: "Das ist hier nicht irgendein Kinderscherz, das sind handfeste Straftaten." Nur mit Mühe und Not könne da eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden, der Angeklagte müsse an sich arbeiten.

Weil der Dülkener Munition besessen hat und es schon ein Verfahren wegen Handels mit Betäubungsmitteln gab, bezog die Richterin dies in ihr Urteil ein. Den Angeklagten erwartet eine Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Der junge Mann zeigte sich einsichtig: Er habe in den vergangenen beiden Jahren nicht mal zu Silvester irgendwelche Böller gekauft, sagte er. "Ich packe sowas nicht mehr an."

(RP)
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