Brüggen Heilpraktiker durfte 3-BP einsetzen

Brüggen · Die Ermittler haben bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass der Heilpraktiker, der in Bracht tätig war, den Tod von Patienten vorsätzlich herbeiführte

Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in mehreren Fällen ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Krefeld gegen einen Heilpraktiker, der im Biologischen Krebszentrum Bracht tätig war.

Wie die Staatsanwaltschaft gestern mitteilte, erhärten die bisherigen Ermittlungen den Verdacht, dass der Heilpraktiker zwischen Montag, 25. Juli, und Mittwoch, 27. Juli, in seiner Praxis fünf Krebspatienten mit dem Präparat 3-Bromopyruvat (3-BP)behandelte. Drei Patienten starben, die beiden anderen begaben sich aufgrund lebensbedrohlicher Beschwerden in ärztliche Behandlung.

Nach vorläufiger Bewertung der Gesundheitsbehörden sei der Beschuldigte als Heilpraktiker grundsätzlich berechtigt gewesen, 3-BP zu verwenden, so die Staatsanwaltschaft. Abschließende Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchungen, die Aufschluss geben könnten, ob zwischen der Gabe von 3-BP und dem Tod ein Ursachenzusammenhang besteht, stehen noch aus. "Die bisherigen Ermittlungen bieten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte den Tod von Patienten oder Gesundheitsbeschädigungen vorsätzlich herbeigeführt hat", so die Staatsanwaltschaft.

Zeugenhinweise und Beweismittel, die bei der Durchsuchung der Wohn- und Praxisräume des Heilpraktikers sichergestellt wurden, würden nun auch dahingehend ausgewertet, ob weitere Behandlungsfälle in die Ermittlungen einzubeziehen seien, heißt es in der Mitteilung weiter. Die deutschen Ermittler stehen in Kontakt mit den niederländischen Behörden, auch wurde ein offizielles Rechtshilfeersuchen gestellt, um Beweismittel zu bekommen.

(biro)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort