Kreis Viersen Hamburger tritt im Kreis Viersen für AfD an

Kreis Viersen · Fünf Kandidaten aus dem Kreis und einer, der möglicherweise seinen Zweitwohnsitz in Nettetal hat, treten zur Bundestagswahl an. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung gestern alle sechs Kandidaten für die Bundestagswahl zugelassen.

 Kay Gottschalk aus Hamburg kandidiert für die AfD im Kreis Viersen. Er steht auf Platz vier der Landesliste seiner Partei.

Kay Gottschalk aus Hamburg kandidiert für die AfD im Kreis Viersen. Er steht auf Platz vier der Landesliste seiner Partei.

Foto: DPA

Gottschalks Kandidatur hatte im Vorfeld bei der Hamburger Parteiführung der AfD für Irritationen gesorgt. Darüber hinaus waren beim Kreis Viersen zwei Hinweise eingegangen, dass Gottschalk nicht ordnungsgemäß als Kandidat gewählt geworden sei. Der Vorwurf: Zu der Versammlung seien nicht alle AfD-Mitglieder eingeladen worden. Darüber informierte Kreisdirektor Ingo Schabrich, der Landrat Andreas Coenen als Wahlleiter vertrat, gestern den Ausschuss. Alle Wahlvorschläge seien intensiv geprüft worden, betonte er. "Es gab keine Mängel." In den Unterlagen der AfD habe es zwar in einem Formular an einer Stelle Unklarheit gegeben. Doch nach Prüfung habe sich ergeben: "Es war schlichtweg im falschen Feld unterschrieben."

Gottschalk steht auf dem derzeit aussichtsreichen Platz vier der AfD-Landesliste. Öffentlich hat er kürzlich geäußert, er habe seinen Zweitwohnsitz in Nettetal. Dazu, ob Gottschalk tatsächlich dort gemeldet ist, schweigt Nettetals Stadtsprecher Jan van der Velden. Er dürfe keine Auskunft geben, sagt er mit Verweis auf das Bundesmeldegesetz.

Unserer Politik-Redaktion hatte Gottschalk im Februar angegeben, er sei zwar noch Fraktionschef des Bezirksverbands Hamburg-Mitte - habe aber seinen Lebensmittelpunkt bereits in NRW. Das Hamburger Abendblatt veröffentlichte kurz darauf einen Artikel, in dem der AfD-Kandidat dies dementiert. Er habe niemals gesagt, dass er seinen Lebensmittelpunkt in NRW habe, heißt es. Er habe dort lediglich seinen Zweitwohnsitz angemeldet. Das Abendblatt zitierte außerdem aus einem Schreiben des Vorsitzenden der AfD Hamburg-Mitte, Detlef Ehlebracht, an die NRW-Parteiführung. Demnach bescheinigte Ehlebracht Gottschalk "fortgesetzte politische Untätigkeit", die AfD-Fraktion in Hamburg-Mitte sei "nahezu ein Totalausfall".

Am 24. September können die Wähler bei der Bundestagswahl zweimal ihre Stimme abgeben. Mit dem ersten Kreuz auf dem Wahlzettel entscheiden sie, welcher Kandidat für ihren Wahlkreis direkt ins Parlament einzieht. Ihre zweite Stimme geben sie einer Partei, die gemäß ihres Stimmenanteils über die Landesliste ihre Kandidaten für den Bundestag benennt.

Gewählt werden darf nach Paragraf 15 des Bundeswahlgesetzes, "wer am Wahltage Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat". Der Wohnort spielt keine Rolle.

(RP)
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