Viersen Geldwäscher muss ein Jahr in Haft

Viersen · Der 30-jährige Viersener hatte mit Falschgeld ein Handy bezahlen wollen

Ein Mann aus Viersen muss wegen Geldwäsche in Tateinheit mit Betrug für ein Jahr ins Gefängnis. Auch in der Berufungsinstanz gab es für ihn keine Bewährung mehr.

Der 30-Jährige hatte eingeräumt, ein Handy gekauft und dafür mit Falschgeld gezahlt zu haben. Er habe auf einer Party von einem Unbekannten das Angebot erhalten, sein Geld gegen die doppelte Summe Falschgeld zu tauschen, sagte der Viersener vor Gericht. Diese Gelegenheit habe er sich nicht entgehen lassen wollen.

Den Inhalt seiner Geldbörse tauschte er demnach kurzerhand gegen knapp 800 Euro Falschgeld ein. Das hätte er wohl nicht gemacht, wäre er dabei nüchtern gewesen, sagte der 30-Jährige.

Ein paar Tage später brachte der Viersener das Falschgeld wieder in Umlauf. Er meldete sich auf ein Inserat aus Moers und kaufte ein Mobiltelefon für 800 Euro. Der Verkäufer übergab dem 30-Jährigen die original verpackte Ware und bekam dafür die wertlosen Scheine. Kurz darauf fiel ihm jedoch auf, dass das Geld nicht echt war. Die Polizei konnte den Viersener über das neue Handy ermitteln. Der ursprüngliche Besitzer erhielt das Mobiltelefon zurück.

Der Staatsanwalt hatte in erster Instanz bereits eine etwas höhere Freiheitsstrafe von 15 Monaten Haft beantragt. Weil der 30-Jährige zur Tatzeit noch unter Bewährung stand, müsse er die Haft verbüßen, erklärte der Staatsanwalt. Ein Minijob und der Kontakt zu seinem Sohn seien bei einer schlechten Sozialprognose kein Grund für eine Bewährung. Den Kontakt zur Bewährungshilfe habe der Angeklagte bisher ohnehin nur schleppend eingehalten. Auch in zweiter Instanz vor der auswärtigen Kammer des Klever Landgerichts gab es keine Bewährung mehr. Die Berufung wurde verworfen.

(bil)
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