Kreis Viersen Forderung: LVR soll Schulbegleitung übernehmen

Kreis Viersen · Die Lebenshilfe NRW und der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW fordern, die Zuständigkeit von Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung an die Landschaftsverbände zu übertragen. Ihre Gründe erläuterten der Lebenshilfe-Landesvorsitzende Uwe Schummer, CDU-Bundestagsabgeordneter aus dem Kreis Viersen, und Josef Wörmann vom Landesverband bei einem gemeinsamen Besuch beim sozialpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Preuß.

Beide Landesvorsitzenden lobten zunächst den Plan der Landesregierung, dass die Landschaftsverbände künftig für die Frühförderung zuständig sein sollen. "Doch damit sich Hilfe wie aus einer Hand für die Betroffenen vollzieht, gehört die Schulbegleitung ebenfalls hochgezont", sagt Schummer. Unterstützung erhielt er von Wörmann, der erklärte, dass "Bayern alle Leistungen bereits hochgezont hat. Nur so ist ein einheitlicher Rahmen mit einer zentralen Steuerung möglich".

Die in NRW teilweise angewandte Praxis, Schulbegleitungen auszuschreiben, kritisierten beide. "Leistungen für die Schulbegleitung auszuschreiben, ist nicht mit dem Bundesteilhabegesetz vereinbar. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass das Vertragsrecht der Sozialhilfe nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegt", betonte Schummer. Das sei im Gesetz deutlich erklärt worden. Schummer: "Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen." Wörmann betonte: "Eine gute Schulbegleitung kann auch eine Entlastung für die Lehrer in den Schulen sein." Dafür bedürfe es Pool-Modelle, die den Bedarf des Kindes angemessen berücksichtigen. Preuß zeigte sich offen für die gemeinsamen Positionen der beiden Behindertenverbände. Am 7. März findet eine Anhörung zum Landesausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz in NRW statt.

(RP)
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