Viersen Finanzamt informiert über Angaben fürs Kindergeld

Viersen · Der Gesetzgeber sieht für Kindergeldzahlungen ab dem 1. Januar die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer sowohl der Eltern als auch des Kindes vor. Die Familienkassen werden es aber nicht beanstanden, wenn die Angaben erst im Laufe des Jahres nachgereicht werden, insbesondere wird die Kindergeldzahlung nicht eingestellt. Es sei also ausreichend, wenn die Berechtigten die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 einreichen.

"Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes finden Sie im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZST)", sagt Dr. Berthold Stentenbach, Leiter des Finanzamts Viersen. Sollte man das Schreiben nicht mehr finden, könne es über das Eingabeformular im Internetportal des BZST neu angefordert werden.

Jeder hat unabhängig vom Alter 2008 automatisch die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer zugeschickt bekommen. Für jedes nach 2008 geborene Kind erteilt das BZST diese direkt nach der Geburt. Die Nummer ist ein Leben lang gültig und nicht identisch mit der Steuernummer, die vom Finanzamt erteilt wird.

(kai)
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