Brüggen Facebook-Post führt zu Ermittlungen

Brüggen · Ein Vater drohte in dem sozialen Netzwerk Straftaten an, weil seine Tochter belästigt worden sei.

Am Dienstagnachmittag hatten mehrere Nutzer einer Facebookgruppe die Polizei auf einen mittlerweile gelöschten Beitrag in der Gruppe aufmerksam gemacht. Darin behauptete ein Vater, seine Tochter sei von mutmaßlichen Asylbewerbern belästigt worden. Er drohte für den Wiederholungsfall Gewalt an - und hatte deren Unterkunft, eine Turnhalle in Bracht, im Visier.

Die Polizei begann sofort mit den Ermittlungen - sowohl wegen des Verdachts einer Sexualstraftat als auch der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Diese führten zum Autoren des Posts: ein 37-jähriger Mann aus dem Kreisgebiet. Nach jetzigem Erkenntnisstand war der Auslöser ein Übergriff am Dienstag gegen 13.50 Uhr an der Haltestelle Hollenberg auf der Brüggener Straße. Eine 16-jährige Schülerin war zu Fuß in Richtung Bracht unterwegs, als ihr nach Angaben der Polizei ein Mann auf einem Fahrrad entgegenkam, der ihr Kusshände zuwarf. Zeitgleich näherten sich von hinten zwei weitere Männer auf Fahrrädern, die das Mädchen unsittlich berührten. Das Mädchen wehrte die Übergriffe ab, worauf die Männer in unterschiedliche Richtungen davon fuhren. Der erste Mann entfernte sich in Richtung Brüggen, die beiden anderen in Richtung Bracht.

Laut der Täterbeschreibung des Mädchens war der erste Mann dünn, etwa 1,65 Meter groß mit dunklem kurzem Haar, 40 bis 45 Jahre alt. Er trug ein Käppi in dunkelblau oder schwarz und eine dunkle Jacke. Er war mit einem dunklen Damenfahrrad unterwegs.

Der zweite Mann war ebenfalls dünn, aber größer. Er war etwa 20 Jahre alt und hatte ebenfalls kurze, dunkle Haare. Er trug eine hellblaue Baseballkappe ohne Aufschrift. Seine Gesichtshaut war heller als die des ersten Verdächtigen. Er trug eine Kapuzenjacke in hellblau mit weißem Reißverschluss (Sweatshirt). Er hatte ein älteres Herrenrad bei sich.

Der dritte Mann war etwas älter als 20 Jahre, deutlich größer und kräftiger. Auch er hatte kurze, dunkle Haare und war mit einer schwarzen Jacke aus Nylonstoff bekleidet. Er hatte ein dunkles Herrenrad bei sich. Unabhängig von den weiteren Ermittlungen wurde dem 37-jährigen Autor des Facebookeintrages noch am Dienstagabend klar gemacht, dass es besser sei, nicht in sozialen Medien über Straftaten zu berichten, sondern immer vorrangig die Polizei zu informieren. Private Veröffentlichungen können zu ungewünschten Reaktionen führen - aber auch Ermittlungen gefährden, die Tataufklärung behindern oder sogar vereiteln. Das Verfolgen von Straftaten und deren Ahndung obliegt alleine der Polizei und der Justiz. Zudem besteht der Verdacht, der Autor könne sich möglicherweise strafbar gemacht haben. Der Staatsschutz Mönchengladbach ermittelt wegen Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

(jov)
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