Viersen Experten präsentieren Entwurf für Denkmalbereichssatzung in Dülken

Viersen · Die historische Altstadt soll erhalten bleiben. Hauseigentümer könnten sich jetzt über die erste Fassung informieren

 In der geplanten Denkmalbereichssatzung für Dülken geht es um den Schutz der Altstadt, etwa von historischer Bausubstanz.

In der geplanten Denkmalbereichssatzung für Dülken geht es um den Schutz der Altstadt, etwa von historischer Bausubstanz.

Foto: busch

Was lange währt, wird schließlich gut: Schon vor elf Jahren bei der "Dülken-Konferenz" wurde die Erhaltung der historischen Altstadt Dülkens gefordert. Jetzt ist man diesem Ziel einen Schritt näher.

Die Stadt Viersen lud nun Dülkener Hauseigentümer und Bürger zu einer ersten Information über die geplante Denkmalbereichssatzung für die historische Altstadt ein. Christoph Zenz von der Bauverwaltung begrüßte die rund 50 Gäste im Bürgerhaus. Als weitere Experten waren dabei Karl-Heinz Kasner von der Bauaufsicht, Denkmalpflegerin Ellen Westerhoff und Elke Jansen-Schnäbler vom Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland.

Dann ging Zenz auf die Entwicklung der geplanten Denkmalsatzung ein: In mehreren Ausschuss- und Ratssitzungen wurde der Schutz eines "Denkmalbereiches" beschlossen, im vergangenen Jahr folgte schließlich der Beschluss einer Satzung.

Dafür musste zunächst ein Gutachten erstellt werden, das Elke Jansen-Schnäbler detailliert vorstellte. Warum und wo genau die Grenzen des geplanten Denkmalbereichs liegen, dass nicht nur einzelne Gebäude, sondern die gesamte Struktur innerhalb der ehemaligen Befestigung unter Schutz gestellt werden sollte. Sie nannte als Erklärung die geschichtlichen Fakten der städtischen Entwicklung ab 1222 bis zur Stadt 1364. Sie forderte, die jahrhundertelang gepflegte Kleinteiligkeit der Innenstadt in Dülken zu erhalten.

Wichtig sei auch die "Fernwirkung": Der Turm der katholische Pfarrkirche St. Cornelius, die auf einer Anhöhe steht, ist bereits von weitem gut zu sehen, vor allem von der Südseite her. Diese freie Sicht müsse aber auf jeden Fall erhalten bleiben. Dass die Häuser in Dülken kein Museum sind, betonte Jansen-Schnäbler: "Nur die Außenansicht, die Fassaden in der Straßenführung, müssen bleiben. Was die Eigentümer innen ändern, berührt nicht die Denkmalbereichssatzung." Diese Denkmalsatzung erläuterte Ellen Westerhoff dann noch einmal ausführlich. Sie betonte das öffentliche Interesse am Schutz der Altstadt. Schutzgegenstände seien der Ortsgrundriss, die Freiflächen und Hofräume, die Kleinstrukturierung, die historische Bausubstanz und auch die markanten Sichtachsen von Dülken.

Der Satzungsentwurf hat noch einen weiten Weg vor sich: Zunächst geht er in den Ausschuss für Stadtentwicklung. Dort können die Politik noch Änderungen beantragen, dann erfolgt die öffentliche Auslegung. Nach einer weiteren Beratung im Ausschuss geht der Satzungsentwurf in den Stadtrat. Sobald er verabschiedet ist, kommt er zur Genehmigung an die Obere Denkmalbehörde. Erst danach kann die Satzung in Kraft treten.

Eine Konsequenz für alle Bauwilligen: Bis dahin liegen alle Bauanträge, die diesen Bereich betreffen, auf Eis.

(flo)
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