Viersen Debatte ums Essensgeld in Viersen geht weiter

Viersen · Der Leiter des Jugendhilfeausschusses verteidigt die Umstellung auf Vorkasse.

Die Diskussion um die schlechte Zahlungsmoral vieler Eltern, deren Kinder mittags in der Offenen Ganztagsschule (OGS) beköstigt werden, geht weiter. Wie unsere Redaktion berichtete, fehlt der Stadt ein fünfstelliger Betrag im Haushalt, weil Eltern fürs Schulessen nicht zahlen. Gegen die Stimmen von Grünen und Die Linke entschied die Ratsmehrheit, das Abrechnungssystem auf Vorkasse umzustellen. Künftig können Kinder säumiger Eltern von den Mahlzeiten ausgeschlossen werden.

Verwundert zeigte sich der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, CDU-Ratsherr Thomas Gütgens, über die seines Erachtens "scharfen Töne" von Martina Maaßen (Grüne). "In den Fachausschüssen haben Grüne und Linke wortlos über die Verwaltungsvorlage abstimmen lassen, die die Bezahlung des warmen Mittagessens richtigerweise auf Vorkasse umstellen möchte", so Gütgens, "nun schießt Frau Maaßen scharf und untergräbt ein wichtiges Prinzip: dass Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind." Ob mittags zu Hause gekocht werde oder eine Beköstigung in der OGS erfolge, spiele dabei keine Rolle: "Es versteht sich doch von selbst, dass Eltern in beiden Situation ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und damit auch die Kosten zu übernehmen haben."

Grüne und Linke hatten argumentiert, dass in Viersen Kinder für die Versäumnisse ihrer Eltern bestraft werden könnten. Die Stadt könne die ausstehenden Beträge beitreiben lassen. Dass die Zahlungsmoral für eine bereits erhaltene Leistung so schlecht ist, stimmt Gütgens nachdenklich: "Ich frage mich, welche Einstellung diese Eltern ihren Kindern mitgeben", sagt Gütgens. "Noch unverständlicher ist es jedoch, wenn Kommunalpolitiker diese Haltung dadurch unterstützen, indem sie die Eltern komplett aus ihrer Verantwortung entlassen und eine gerechte Regelung torpedieren." Die sei man allen Eltern, die zuverlässig ihre Beiträge entrichteten, aus Gründen der Gerechtigkeit schuldig.

(mrö)
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