Brüggen Burggemeinde verbietet das Füttern von Wildtieren

Brüggen · Nach einem Antrag der Grünen passt die Gemeinde die Vorschriften an. Änderungen gibt es auch für Spielplätze

 Nutrias fühlen sich am Burgweiher in Brüggen sichtlich wohl.

Nutrias fühlen sich am Burgweiher in Brüggen sichtlich wohl.

Foto: biro

Die Burggemeinde ändert ihre Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Mehrheitlich empfahl der Hauptausschuss jetzt dem Rat, die Verordnung an mehreren Stellen anzupassen. Dagegen votierten Andreas Bist und Helmut Stoffers (beide FDP), Helmut van de Flierdt (CDU) und Rolf Gersemann (AWB). Den Anstoß für die Überarbeitung hatten die Grünen gegeben: Bislang war es in der Gemeinde untersagt, wildlebende Katzen und Tauben auf öffentlichen Flächen zu füttern. Mit Blick auf die am Burgweiher lebende Nutria-Population hatten die Grünen gefordert, diese Bestimmung auf alle Wildtiere mit Ausnahme von Kleinvögeln im Winter auszuweiten.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, Kleinvögel nicht auszunehmen - schließlich könne niemand garantieren, dass das für Vögel bestimmte Futter nicht von anderen Tieren gefressen werde. Tiere sind künftig auf Spielplätzen ebenso verboten wie das Rauchen und das Trinken von Alkohol.

Außerdem müssen Straßenmusiker künftig ihren Standort nach einer halben Stunde so ändern, dass die Musik am alten Standort nicht mehr hörbar ist, auch dürfen sie keine Verstärker nutzen. Kfz-Anhänger, auch Wohnwagen, dürfen nicht länger als zwei Wochen auf Verkehrsflächen abgestellt werden.

"Die Regelungswut erlebt Höhenflüge", kommentierte Rolf Gersemann (AWB) und fügte hinzu: "Die schönsten Gesetze und Verordnungen ändern nichts, wenn sie keiner kontrollieren kann. Lasst doch die Kirche im Dorf!" Ordnungsamtsleiter Jürgen Mörschbächer wies darauf hin, wie wichtig es sei, die genannten Punkte in die Verordnung aufzunehmen: "Wir brauchen eine Rechtsgrundlage, um Verstöße ahnden zu können."

(biro)
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