Viersen Bundesfreiwilligendienst in der Flüchtlingshilfe einsetzen

Viersen · Bei den aktuell weiterhin hohen Flüchtlingszahlen sind die Institutionen und Organisationen im Kreis Viersen auf freiwillige und ehrenamtliche Unterstützung angewiesen. Udo Schiefner, Bundestagsabgeordneter für den Kreis Viersen, ruft nun die Organisationen dazu auf, ihre Bedarfe beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) oder bei den Bundesfreiwilligendienst-Zentralstellen anzumelden. Denn: 10.000 neue Bundesfreiwilligendienstplätze finanziert der Bund ab diesem Dezember.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet Menschen, die helfen wollen, jetzt auch die Möglichkeit, sich in der Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen einzusetzen. Durch eine Ergänzung des BFD-Gesetzes werden in den kommenden drei Jahren Stellen in der Flüchtlingshilfe geschaffen.

"Ministerin Manuela Schwesig hat durchgesetzt, dass bereits jetzt im Dezember die ersten Bundesfreiwilligendienstleistende in Einsatzstellen begrüßt werden können," berichtet Udo Schiefner, "den ehrenamtlichen und freiwilligen Helfern, die tagtäglich in den Erstaufnahmestellen, bei Behördengängen, in Kleiderkammern oder in ehrenamtlichen Deutschkursen großartige Arbeit leisten, können wir nun weitere Unterstützung zukommen lassen."

Der Einsatz der Freiwilligen erfolgt in Aufgabenbereichen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung. Hierzu können beispielsweise Sportangebote in Flüchtlingsunterkünften, die Begleitung bei Behördengängen, Dolmetscherdienste, Personenbeförderungsfahrten und noch mehr gehören. Auch organisatorische und koordinierende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, zum Beispiel bei der Sortierung und Weitergabe von Sachspenden und der Lebensmittelverteilung sind möglich.

Auch Flüchtlinge und Asylbegehrende, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, können in anerkannten Einsatzstellen einen Bundesfreiwilligendienst machen. Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im Sonderprogramm leisten, werden pädagogisch besonders begleitet. Für Flüchtlinge kann - sofern es notwendig ist - zusätzlich ein bis zu vierwöchiger Sprachkurs vorgesehen werden. Der Sprachkurs soll zum Dienstbeginn - möglichst vor Einsatzbeginn - durchgeführt werden. Dies erleichtert ihnen einerseits die Integration und Orientierung in Deutschland und anderseits stärkt es die Kompetenzen der Teilnehmenden.

Informationen zum Bundesfreiwilligendienst oder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben finden Sie im Internet unter www.bundesfreiwilligendienst.de und www.bafza.de.

(kai)
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