Kreis Viersen BUND erhebt Vorwürfe gegen den Kreis

Kreis Viersen · Umweltschützer äußern den Verdacht, dass die Untere Wasserbehörde ihre Kontrollaufgaben vernachlässigt. Anlass ist ein Schweinemastbetrieb im Landschaftsschutzgebiet. Der BUND erstattete Anzeige gegen den Inhaber

Der Landesverband NRW des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Strafanzeige wegen Gewässerverschmutzung im Landschaftsschutzgebiet gestellt und wirft dem Kreis Viersen vor, ein konsequentes Vorgehen gegen den Verursacher zu verhindern. Der Kreis dementiert das, räumt aber einen Fehler ein.

Konkret geht es um eine Schweinemastanlage in einem Wasserschutzgebiet. Der Kreis hatte für den Bau der Anlage eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Problematisch ist aus Sicht des BUND der Umgang mit mutmaßlich belastetem Dachflächenwasser, das der Betreiber des Mastbetriebs nicht in die Kanalisation leitet, sondern - mit einer Ausnahmegenehmigung des Kreises - über eine sogenannte Muldenversickerungsanlage direkt ins Erdreich leitet. "Es darf nur unbelastetes Dachflächenwasser zur Versickerung gebracht werden", heißt es in der Baugenehmigung.

"Anwohner hatten sich bei uns gemeldet, dass dort um die Muldenversickerungsanlage viele Rüben und andere Pflanzen abgestorben sind", berichtet Almut Grytzmann-Meister, Vorsitzende des BUND-Kreisverbandes. "Wir haben deshalb die Untere Wasserbehörde im Kreis Viersen gebeten, diese Anlage auf erhöhte Schadstoffe zu überprüfen." Einen Monat lang habe die Kontrollbehörde nicht auf das Schreiben reagiert - dann nahm der BUND selbst eine Wasserprobe und ließ sie in einem Labor untersuchen. "Das Ergebnis war schockierend", so Grytzmann-Meister. Das Labor bewertet die Probe als "sehr stark belastet" und führt aus, "dass das Versickern zu einer starken Belastung des Grundwassers" führt. Das Wasser müsse geklärt werden, bevor es ins Erdreich kommen dürfe. Es sei unter anderem mit coliformen Keimen belastet; weise einen Nitrat-Gehalt von 586 Milligramm pro Liter auf. "Die Schadstoffwerte liegen wahrscheinlich noch viel höher, denn am Wochenende vor der Probenentnahme hatte es stark geregnet", berichtet Grytzmann-Meister. Die Ergebnisse stellte der Kreis dem BUND zur Verfügung.

Die hohen Schadstoffwerte kann sich der Kreis nicht erklären. In einem Prüfvermerk des Amtes für Technischen Umweltschutz des Kreises zum Bauantrag der Anlage heißt es wörtlich, durch das Dachflächenwasser seien "keine Verschmutzungen zu erwarten". Dabei spielt auch die Bodenbeschaffenheit eine wichtige Rolle. In dem Prüfvermerk wird lediglich Bezug genommen auf ein Gutachten des Antragstellers, der Boden weise "einen guten Kompromiss zwischen hydraulischer Leitfähigkeit und Filterwirkung auf". Ob der Kreis ein eigenes hydrologisches Gutachten in Auftrag gab, konnte der Kreis-Sprecher krankheitsbedingt nicht beantworten.

Der Kreis widerspricht der Darstellung des BUND zu den zeitlichen Abläufen. Der BUND habe zunächst nicht um Überprüfung der Anlage gebeten, sondern lediglich beantragt, Analysedaten des Wassers zugänglich zu machen. "Von dem Wasser in Niederschlagsversickerungen werden standardmäßig keine Proben genommen", berichtet Kreis-Sprecher Markus Wöhrl. "Da die angeforderten Analysedaten nicht vorlagen, konnten sie dem BUND nicht zur Verfügung gestellt werden."

In der vergangenen Woche habe der Kreis selbst Proben durch ein unabhängiges Labor nehmen lassen. "Die Probe des BUND ist amtlich nicht verwertbar", erklärte der Kreis-Sprecher. Ergebnisse des unabhängigen Instituts lägen noch nicht vor. "Der Kreis wird gegebenenfalls eine Umplanung oder eine zeitnahe Ertüchtigung der Anlage fordern." Der Kreis-Sprecher räumte ein, dass dem Kreis Viersen bei der erteilten Ausnahmegenehmigung ein Fehler passiert ist. "Bei der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis vor knapp zwei Jahren wurde verkannt, dass nach der Industrie-Kläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist." Da der Betreiber einen Antrag auf Erweiterung der Versickerungsanlage gestellt hat, werde dieser Antrag nunmehr nach den geltenden Verfahrensvorschriften bearbeitet und umfassend überprüft und bewertet.

(mrö)
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