Viersen Bürger klagt über Kopfsteinpflaster in Dülken

Viersen · Ein Hauseigentümer wünscht sich, dass der Durchgang an seinem Haus in der Innenstadt erneuert wird. Das Kopfsteinpflaster sei sehr schlecht begehbar — insbesondere für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen

 Das Kopfsteinpflaster im Durchgang an der Venloer Straße in Dülken.

Das Kopfsteinpflaster im Durchgang an der Venloer Straße in Dülken.

Foto: Senf

An der Venloer Straße in Dülken gibt es neben der Filiale der Sparkasse einen Durchgang in Richtung Westwall. Das Pflaster dort sei schlecht begehbar, sagt Emil Matej, dem ein Mehrparteienhaus in der Nähe gehört. "Mieter haben sich schon mehrfach beschwert, dass es mit Kinderwagen und Rollstühlen auf dem Kopfsteinpflaster sehr schwierig sei." Er wünscht sich, dass ein Pflaster verlegt wird, dessen Oberfläche glatter ist. Doch die Stadt Viersen sieht keinen Handlungsbedarf.

Der Durchgang und der angrenzende Peterboroughplatz wurden Ende der 1970er-Jahre so ausgebaut, wie sie heute noch sind, sagt Stadtsprecher Frank Schliffke: "Das Kopfsteinpflaster wurde aus gestalterischen Gründen gewählt. Solches Pflaster ist an vielen Stellen in der Innenstadtlage Dülkens verbaut. Es soll den Altstadtcharakter unterstreichen." Bei einer Erneuerung des Belags im Durchgang 2006 sei es darum erneut gewählt worden.

Die Fläche ist mit Großpflaster aus Naturstein gepflastert und hat nicht versiegelte Fugen. "Diese Fugen werden durch die Bearbeitung mit der Kehrmaschine regelmäßig ausgesaugt und müssen von Zeit zu Zeit nachgefugt werden", sagt Schliffke. "Das geschieht bedarfsgerecht." Beschwerden habe es bei der Stadt zu dem Durchgang bislang nicht gegeben, "allerdings hat die Sparkasse kürzlich ihre Rampe verändert", sagt der Sprecher. Diese endet nun auf dem Kopfsteinpflaster, habe das zuständige Ingenieurbüro gemeldet. "Hätte die Sparkasse dies vermeiden wollen, hätte sie anders bauen müssen", ergänzt Schliffke.

Durch die abgerundeten Köpfe des Pflasters könne der Eindruck einer unsicheren Fläche entstehen, gibt der Stadtsprecher zu. Doch der Belag sei nach den entsprechenden Vorschriften als Straßendecke geeignet und sei verkehrssicher. Schliffke: "Eine Erneuerung oder Veränderung des Durchgangs ist daher weder erforderlich noch beabsichtigt."

(emy)
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