Brüggen Brüggen lässt Problem-Bäume fällen

Brüggen · Die Burggemeinde hat ein Konzept für den Umgang mit gemeindeeigenem Grün erstellt. Demnach können Bäume gefällt werden, wenn sie Anwohner in unzumutbarer Weise beeinträchtigen. Was unzumutbar ist, entscheidet die Politik

 Am Platanenweg werden Anfang November 13 Platanen gefällt. Laut Verwaltung beschädigen sie das Pflaster erheblich, es besteht Unfallgefahr. Ersatzpflanzungen sind vorgesehen - doch Platanen werden nicht mehr gesetzt.

Am Platanenweg werden Anfang November 13 Platanen gefällt. Laut Verwaltung beschädigen sie das Pflaster erheblich, es besteht Unfallgefahr. Ersatzpflanzungen sind vorgesehen - doch Platanen werden nicht mehr gesetzt.

Foto: Busch

Die Burggemeinde ist eine grüne Gemeinde - mehr als 50 Prozent des Gemeindegebiets besteht aus Wald. Doch in den Ortschaften macht so mancher Baum Probleme: Der eine drückt mit seinen Wurzeln das Pflaster hoch. Der andere steht in der Nähe von Versorgungsleitungen. Der nächste nervt Anwohner durch Laubabwurf und Samenflug.

 Am Falkenweg stehen vier Ulmen auf dem Prüfstand, weil sie das Pflaster beschädigen. Zuvor soll ein Landschaftsarchitekt noch einmal draufschauen.

Am Falkenweg stehen vier Ulmen auf dem Prüfstand, weil sie das Pflaster beschädigen. Zuvor soll ein Landschaftsarchitekt noch einmal draufschauen.

Foto: Busch Franz-Heinrich sen.

Wie die Gemeinde künftig mit solchen Problem-Bäumen umgehen will, dafür gibt es nun ein Konzept. Im März hatte der Ausschuss für Natur und Umwelt der Verwaltung den Auftrag erteilt, ein Konzept vorzulegen. Jetzt gab der Ausschuss dafür einstimmig grünes Licht, die Grünen enthielten sich.

Das Konzept regelt nur den Umgang mit Bäumen der Gemeinde, nicht aber mit Bäumen in Privatbesitz. Ebenfalls ausgenommen sind gemeindeeigene Waldflächen sowie Bäume, die Naturdenkmäler sind oder die in geschützten Landschaftsbereichen wachsen. Für sie gelten andere Gesetze.

Das Konzept umfasst Bäume, die an Straßen, in Parks, Sportanlagen oder Wohngebieten wachsen. Alle sind in einem Baumkataster erfasst. Der Bauhof kontrolliert sie je nach Alter, Art und Standort regelmäßig, denn die Gemeinde muss sicherstellen, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, muss der Baum gefällt werden - das war zum Beispiel am Burgwall so, als dort Teile der Bäume auf den Weg am Burgweiher zu stürzen drohten.

Das Konzept sieht nun vor, dann über eine Fällung nachzudenken, wenn ein Baum seine Lebensdauer überschritten hat (je nach Art 25 bis 40 Jahre), wenn er sein Umfeld erheblich beschädigt, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist oder wenn Versorgungsleitungen beeinträchtigt sind. Wenn ein Baum gefällt wird, soll geprüft werden, ob Ersatz gepflanzt werden kann. Sollte eine bestimmte Art einen Schaden verursacht haben, soll diese Art nicht erneut gepflanzt werden. Die FDP hat bereits eine Regelung für Baumpflanzungen beantragt.

Für die Bäume, die in Wohngebieten stehen, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, Fällungen auch "bei unzumutbarer Beeinträchtigung der Anwohner" zu erwägen - beispielsweise bei "extremem Laubabwurf" oder "massiver Beschattung". Doch über die Frage, wie viel Laub ein Baum abwerfen müsse, damit das Laubkehren für Anwohner als unzumutbar beurteilt werden kann, entbrannte im Ausschuss eine heiße Diskussion. Ulrich Siebert (Grüne) meinte, das Laubkehren sei nicht unzumutbar: "Es mag sein, dass ein älterer Bürger damit Probleme hat, aber die hätte er auch mit Schnee. Wenn er das selber nicht leisten kann, muss er sich Hilfe holen."

Bürgermeister Frank Gellen (CDU) widersprach: "Wir müssen uns immer fragen, wie ein Bürger mit dem Baum lebt, den wir ihm dahin gesetzt haben. Das ist kein Schnee. Das ist unsere Schuld." Joachim Voigt (CDU) fürchtete, dass der Passus zum Laubabwurf zu einer Flut von Anwohnerklagen führen werde. Schließlich einigte sich der Ausschuss darauf, den Passus mit dem Laubabwurf zu streichen. Stattdessen soll ein Baum auf Antrag gefällt werden können, wenn die von Anwohnern angegebenen Beeinträchtigungen vom Ausschuss als unzumutbar beurteilt werden.

Letztlich entscheidet die Politik für jeden Baum einzeln, ob er gefällt wird. Entsprechend diskutierten die Ausschussmitglieder danach über Bäume, die die Verwaltung als problematisch benannt hatte oder deren Fällung Bürger beantragt hatten. Bürger, die das Laub von Straßenbäumen aufkehren müssen, erhalten übrigens bis zu fünf braune Säcke kostenfrei im Rathaus.

(RP)
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