Brüggen Brüggen braucht mehr Kita-Plätze

Brüggen · Die Gemeinde rechnet damit, dass 37 Prozent der Kinder unter drei Jahren ab dem Sommer einen Betreuungsplatz benötigen. Neubaugebiete locken junge Familien, so dass auch mehr Plätze für Über-Dreijährige geplant werden

Eine Gemeinde muss attraktiv für junge Familien sein, damit sie nicht überaltert. Dazu gehören auch genügend Kindergartenplätze. In Abstimmung zwischen dem Kreisjugendamt, der Burggemeinde und den anderen Trägern von Kindertageseinrichtungen wird regelmäßig der Bedarf an Kindergartenplätzen ermittelt. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 wurde die Bedarfsplanung in der jüngsten Sitzung des Brüggener Schulausschusses vorgestellt.

Anhand der Nachfrage wird ermittelt, wie viele Kinder ab einem Jahr einen Betreuungsplatz benötigen. Zum neuen Kindergartenjahr können in Brüggen 129 Plätze für Unter-Dreijährige angeboten werden. 100 Plätze davon gibt es in Kindertageseinrichtungen, 29 Plätze in der Tagespflege. Doch das ist zu wenig: Man geht nämlich davon aus, dass 27 Prozent der Ein- bis Zweijährigen in der Gemeinde einen Betreuungsplatz benötigen, das sind 30 Kinder. Für sie gibt es 13 Plätze in Einrichtungen und elf Plätze in der Tagespflege. Der Fehlbedarf von sechs Plätzen soll durch den Ausbau der Tagespflege gedeckt werden.

Bei den Zwei- bis Dreijährigen geht man davon aus, dass 85 Prozent einen Betreuungsplatz benötigen, das sind 106 Kinder. Für sie gibt es 87 Plätze in Einrichtungen und zwölf in Tagespflege. Die fehlenden sieben Plätze sollen auch in dieser Altersgruppe durch den Ausbau der Tagespflege gedeckt werden. Bei den Drei- bis Sechsjährigen ermittelte die Verwaltung einen Bedarf von 357 Kindergartenplätzen. Dieser Bedarf wird zu 100 Prozent abgedeckt. Bei den Kindern bis zu einem Alter von einem Jahr rechnet die Gemeinde damit, dass nur zwei von 110 Kindern einen Platz benötigen. Das ist ein Erfahrungswert der Verwaltung. Sie werden nicht in Kindertageseinrichtungen, sondern in der Tagespflege betreut.

Seit 1996 hat jedes Kind im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. 2013 wurde dieser Rechtsanspruch auf Kinder im Alter von einem bis drei Jahren erweitert. Doch nicht jedes Kind wird nach der derzeitigen Planung einen Kita-Platz in dem Ortsteil erhalten, in dem es wohnt: Sechs Kinder aus Bracht werden in eine Brüggener Kita gehen müssen.

Eltern sollten ihre Kinder frühzeitig in einem Kindergarten ihrer Wahl anmelden. "Die gesetzliche Frist beträgt sechs Monate vor Beginn des Kindergartenjahres", erklärt Wilfried Bouscheljong, Sachgebietsleiter für Bildung, Jugend und Sport bei der Gemeindeverwaltung. "Anmeldungen sollten daher zwischen neun und sechs Monaten vorher erfolgen." Wie Bouscheljong hinzufügt, könnten Eltern das Kind auch unterjährig anmelden, allerdings könnten sie diesen Platz dann nicht einklagen. Sollten Familien zuziehen, könnten Anfragen im Augenblick sogar in kürzeren Fristen bedient werden. Klagen von Eltern auf einen Kindergartenplatz liegen bei der Verwaltung derzeit nicht vor. Bouscheljong befürchtet aber, dass bei der zu erwartenden Platzknappheit die Gefahr besteht, dass Eltern vermehrt klagen könnten.

(bigi)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort