Viersen Bald darf das Haustier mit ins Grab

Viersen · In der Stadt Viersen können Tierbesitzer künftig auch den letzten Weg gemeinsam mit ihren Vierbeinern zurücklegen. Waldi und Mieze sollen nach ihrem Ableben als Grabbeigabe an der Seite von Herrchen oder Frauchen ruhen können.

 Der Hund als treuer Begleiter - auch über den Tod hinaus. Tier in Viersen künftig auch einen Platz auf dem Friedhof finden. RP-Foto: busch

Der Hund als treuer Begleiter - auch über den Tod hinaus. Tier in Viersen künftig auch einen Platz auf dem Friedhof finden. RP-Foto: busch

Foto: e sollen

Die Weichen dazu stellten jetzt die Mitglieder im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz mit einer einstimmigen Entscheidung. Sie folgten einem Antrag der Fraktion "FürVie". Diese hatte im März 2016 vorgeschlagen, dass Haustierbesitzer und ihre Tiere in einem Grab die letzte Ruhe finden können. Vorbild war dabei die Nachbarkommune Grefrath. Dort hatte sich ein Rentner eine Grabstelle mit Dackel Muck gewünscht und diese auf dem katholischen Friedhof in Mülhausen gefunden - als erster katholischen Friedhof in ganz Deutschland. Spezielle Friedhöfe, in denen Urnen von Haustieren und ihren Besitzern beigesetzt werden, gibt es bereits. Die Gesellschaft "Unser Hafen" führt je einen in Essen und Koblenz; weitere Standorte sind geplant.

Als Grundlage für die Abstimmung hatte die Stadtverwaltung Viersen einige Fragen zu klären. Eine davon betraf die Bestattungsfähigkeit von Tieren nach dem Bestattungsgesetz des Landes NRW. Demnach ist es nicht zulässig, Tiere auf einem Friedhof zu bestatten. Allerdings können sie eine Beigabe zu einem vorhandenen Grab darstellen. Wie die Verwaltung erläuterte, sind Grabbeigaben bereits jetzt möglich: Wenn Kinder beerdigt werden, werden oft Stofftiere beigegeben, manchmal auch andere Lieblingsobjekte der Verstorbenen.

Bei der Tierbeigabe sind allerdings einige Bedingungen zu beachten, wie Technische Beigeordnete Beatrice Kamper erläuterte: "Als Grabbeigabe sind alle Arten von Heimtieren zugelassen, diese müssen zuvor verbrannt werden. Die Mitbestattung eines Tieres als Grabbeigabe kann ausschließlich nach der Beisetzung des Menschen oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen."

Dabei legte Kamper Wert auf die deutliche Unterscheidung der Beerdigung eines Menschen zu der Grabbeigabe des Tieres: "Mitarbeiter der Stadt werden die Beigabe bei den Friedhofsarbeiten außerhalb der Bestattungszeiten vornehmen." Eine "feierliche Bestattung des Tieres" soll auf diese Wiese ausgeschlossen werden. Auch ist es nicht zulässig, die Grabstätte so zu gestalten, dass das tote Haustier gleich- oder gar höherwertig als der menschliche Verstorbene erscheint. Damit entsprach die Verwaltung vielfach geäußerten Wunsch aus der Politik. Dem Vorschlag von Heinz Plöckes (SPD) konnte sie aber nicht folgen. Er hatte sich für "deutlich voneinander getrennte Grabfelder mit Tierbeigaben" ausgesprochen. Das sei laut Beatrice Kamper "schwierig umzusetzen".

Generell soll die Beigabe eines verstorbenen Vierbeiners auf allen städtischen Friedhöfen und bei allen Bestattungsformen möglich sein - ausgenommen davon sind Kolumbarien, Grabkeller, Urnengemeinschaftsgräber sowie Grabfelder für Fehl- und Totgeburten.

Kostenfrei wird die letzte Ruhestätte für die Vierbeiner aber nicht sein. Dafür ist laut Stadt "eine Gebühr zu zahlen, da der Arbeitsvorgang Aufwand erfordert". Wie hoch diese ausfallen wird, steht noch nicht fest.

(busch)
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