Viersen Ausbruchsversuch des Gefängnis-Trios misslang

Viersen · Gerichtsgutachter bezeichnet den 32-jährigen Angeklagten aus Viersen als einen "klassischen Mitläufer".

Der Staatsanwalt wirft den drei Angeklagten vor, zwischen dem 15. Mai und dem 10. Juni 2014 gemeinsam einen Ausbruch aus dem Gefängnis geplant zu haben. Die 56, 32 und 57 Jahre alten Männer waren damals in der Zweiganstalt Mönchengladbach der Justizvollzugsanstalt (JVA) Willich 1 in einer Gemeinschaftszelle inhaftiert. Bei der abendlichen Essensausgabe wollten die zwei Mönchengladbacher und der Viersener die Justizvollzugsangestellten in den Haftraum zerren und mit Stuhlbeinen niederschlagen, so die Anklage. Tödliche Verletzungen der Beamten sollten offenbar in Kauf genommen werden. Doch der Ausbruchsversuch scheiterte, weil Justizvollzugsbeamte bei einer Zelldurchsuchung die versteckten Stuhlbeine entdeckt hatten. Die Stuhlbeine hatten die Angeklagten zuvor von einem Metallstuhl abgebrochen. Zu einer geständigen Aussage hatten sich am zweiten Prozesstag vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht nur der 32-jährige Viersener und der 57-jährige Mönchengladbacher bereiterklärt.

Der 56-Jährige verfolgte den Prozess schweigend. Er soll aber derjenige gewesen sein, "der auf jeden Fall abhauen wollte". Das hatte ein Zeuge (55) gehört, den Beamte damals in die Gemeinschaftszelle gebracht hatten. Er habe noch zehn Jahre vor sich, und die wolle er keinesfalls im Gefängnis verbringen. Das habe ihm der 56-Jährige anvertraut, so der Zeuge. "Und wenn dabei einer hops geht, egal", soll der fluchtbereite Häftling gesagt haben. so der Zeuge. Wenn der 56-Jährige nicht in der Zelle war, habe der jüngere Häftling gesagt: "Ich lasse den nur reden." Der 56-Jährige habe seine beiden Mitangeklagten unter Druck gesetzt, berichtete der Zeuge.

Wie die Rollen verteilt waren, ließen jetzt die Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Martin Albrecht erkennen. Der Gutachter hatte sowohl den 57-jährigen Mönchengladbacher als auch den 32-jährigen Viersener untersucht.

Den älteren Angeklagten schilderte der Sachverständige als unsichere, ängstliche Person, die an einer Lernbehinderung leide. Trotzdem sei der Mann schuldfähig. Der 57-Jährige ordne sich schnell unter. Er sei an einer gemeinschaftlichen Tat beteiligt, bei der gruppendynamische Faktoren eine Rolle spielten. Der Gladbacher sei strafrechtlich voll verantwortlich. Der Gutachter bezeichnete den Angeklagten als "klassischen Mitläufer".

Auch den 32-Jährigen sah der psychiatrische Sachverständige als typischen Mitläufer. Der Angeklagte leide unter Schwachsinn und sei als Stotterer bereits in der Kindheit von anderen gehänselt worden. Der 32-jährige Analphabet habe schon mehrere Haftaufenthalte verbracht. Den Angeklagten könne man schnell beeinflussen. Aber der Viersener sei strafrechtlich nur eingeschränkt verantwortlich zu machen, so der Gutachter. Der 32-Jährige sei in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt. "Dem durchsetzungsfähigen 56-jährigen Mithäftling war der Jüngere ausgeliefert", meinte der Sachverständige am Ende. Der Prozess wird mit Plädoyers und mit der Urteilsverkündung fortgesetzt.

(krü)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort