Viersen Aufwandsentschädigung für Löschzugführer geregelt

Viersen · In den drei Westkreisgemeinden wird die Aufwandsentschädigung für die Löschzugführer der freiwilligen Feuerwehr und ihrer Stellvertreter sowie für die Jugendwarte und ihre Vertreter angepasst. Auf eine einheitliche Regelung haben sich die Gemeinden gemeinsam verständigt. Danach erhalten Löschzugführer und Jugendwarte 40 Prozent der Aufwandsentschädigung, die auch ein Ratsmitglied bekommt, ihre Vertreter erhalten 20 Prozent. Die Regelung tritt in Brüggen zum 1. Januar in Kraft, dafür sprach sich der Rat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig aus. In Schwalmtal soll die Regelung rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten, dem stimmte der Ausschuss für Demografie und Soziales jetzt einstimmig zu, einen Beschluss fasst der Rat am 13. Dezember.

In Brüggen und Schwalmtal erhält ein Ratsmitglied monatlich 211,90 Euro als Aufwandsentschädigung. Löschzugführer und Jugendwarte erhalten demnach künftig 84,76 Euro monatlich, ihre Stellvertreter 42,38 Euro. Gibt es mehr als einen Stellvertreter, wird die Entschädigung unter ihnen aufgeteilt.

(bigi/biro)
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