Viersen AKH darf wieder Notfälle mit Schlaganfall aufnehmen

Viersen · Der Notarzt entscheidet, ob es zum AKH geht oder nicht

Das Allgemeine Krankenhaus Viersen darf seit dem 22. Dezember keine Patienten mit Schlaganfall mehr aufnehmen - allerdings wieder Notfälle. "Laut unserer Festlegung ist das AKH Viersen selbstverständlich weiterhin für die Versorgung von Notfallpatienten zu berücksichtigen", erläutert eine Sprecherin der Bezirksregierung auf Anfrage. "Die Entscheidung obliegt dem jeweiligen Notarzt, wie dringend die Erstversorgung erfolgen muss." Bedeutet im Klartext: Wenn eine schnelle Behandlung nach einem Schlaganfall notwendig ist, kann der Notarzt entscheiden, seinen Patienten in Viersen aufnehmen zu lassen.

Am AKH Viersen, dem größten Hospital im Kreis Viersen, ist man über die Entscheidung erleichtert: "Wir sind zufrieden, dass entsprechend einer telefonischen Ankündigung der Bezirksregierung die gesetzlich vorgesehene rein notfallmäßige Schlaganfallversorgung nunmehr - wie bisher - bei Bedarf im AKH Viersen erfolgen kann", so Geschäftsführer Kim-Holger Kreft.

Am AKH wurde man von der vorläufigen Anordnung der Bezirksregierung an Rettungsdienste im Kreis Viersen überrascht. Zum 22. Dezember hatte die Bezirksregierung verfügt, "dass Schlaganfallpatienten in die dafür ausgewiesenen Krankenhäuser im Umfeld des Kreises Viersen zu transportieren sind". Also nicht mehr ins AKH, dass lediglich über eine "Tele Stroke Unit" (Tele-Schlaganfall-Einheit) verfügt.

Allerdings hat die Bezirksregierung noch Klärungsbedarf zur allgemeinen Versorgung von Schlaganfall-Patienten in dem Viersener Hospital: "Notwendig ist zwingend eine neurologische Fachabteilung, die die bestmögliche Versorgung innerhalb des richtigen Zeitrahmens gewährleisten kann. Diese muss unter anderem über ein CT und entsprechendes Fachpersonal verfügen", so die Sprecherin. Neben einem Neurologen im Tagesdienst sei im AKH eine telemedizinische Versorgung vorgesehen: "Hier ergeben sich für uns Zweifel daran, ob dies ausreicht, den speziellen Versorgungsauftrag des Landes sicherzustellen". Wenn der Zeitrahmen von vier Stunden gelte, sei es unter Umständen besser, den Patienten in eine Klinik zu bringen, die die notwendige Behandlung in einer Stroke Unit direkt durchführen könne, als ihn zunächst in einem Krankenhaus aufzunehmen, an dem in diesem Moment kein Neurologe vor Ort sei.

Das AKH hat einen Antrag für eine eigene neurologische Fachabteilung gestellt, eine Entscheidung steht noch aus. Seit Juni 2015 war an der Umsetzung einer "Tele Stroke Unit" gearbeitet worden. Neben eigenen Diagnose-Möglichkeiten und Fachpersonal kooperiert das AKH dabei mit den Krefelder Alexianern, die in der Nacht eine telemedizinische Versorgung bieten.

Laut AKH-Geschäftsführer Kim-Holger Kreft sei diese "Tele Stroke Unit" aber nicht mit einer ausgewiesenen "Stroke Unit" zu vergleichen, zu der eine eigene Neurologie gehöre.

(busch)
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