Tönisvorst Vorst: Bebauungsplan beschlossen

Tönisvorst · In der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Vo-39 A "Am Försterhof" mit großer Mehrheit gefasst. Die einzigen vier Gegenstimmen kommen von den Grünen, die das Neubaugebiet Vorst-Nord aus "ökologischen und ökonomischen Gründen" stets abgelehnt haben. Dazu gibt es eine Enthaltung bei der UWT.

Ziel der Stadtplanung ist es, in Vorst den Bereich nördlich des Radweges (ehemalige Schlufftrasse) zwischen Heckerweg und Oedter Straße zu entwickeln. Das Plangebiet wurde geteilt, um die Wohnbaufläche marktgerecht und bedarfsorientiert in Abschnitten zu entwickeln. Der Nabu sieht die benachbarten Obstwiesen mit Gänsen in Gefahr. Die Stellungnahme weist diese Gründe zurück, weil als Ausgleichsmaßnahmen neue Obstwiesen im Norden entstehen und die Gänsezucht mit dem Eigentümer "einvernehmlich" geregelt werde.

Es geht dabei darum, die Lärmwerte der angrenzenden Gänsezucht für ein allgemeines Wohngebiet einzuhalten. Ein Gutachten stellte 2014 fest, dass auch nachts die Lärmrichtwerte - "bis auf wenige kleine Bereiche" - eingehalten werden. Unklar - und nicht diskutiert - ist der Bestandschutz für die ehemalige Seidenweberei. Durch den langen Leerstand könne der Bestandsschutz verwirkt sein. Das müsse bauordnungsrechtlich beurteilt werden. Aus Sicht der Stadtentwicklung mache ein Gewerbebetrieb an dieser Stelle aber "wenig Sinn".

(hb)
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