Tönisvorst Vor dem Häuserbau muss der Boden ausgetauscht werden

Tönisvorst · Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben an der Mühlenstraße 84 in St. Tönis hegt der Kreis Viersen. Die "bodenschutzrechtlichen Belange" seien nicht ausreichend berücksichtigt, heißt es in der Stellungnahme. Bevor der Eigentümer des 3200 Quadratmeter großen Grundstücks dort Wohnhäuser bauen darf, müsse der mit Altlasten kontaminierte Boden ausgetauscht werden.

Dem stimmt auch die Stadtverwaltung zu. Der Eigentümer muss die Arbeiten jetzt veranlassen. Bevor die Baugenehmigung erteilt wird, wird der Boden erneut geprüft. Erst wenn der Gutachter sein OK gibt, können dort, wo bisher Gewerbe angesiedelt war, drei Mehrfamilienhäuser für je fünf Familien entstehen. Die Gebäude sollen zweigeschossig werden, ein weiteres Wohngeschoss wird im Satteldach untergebracht.

Die je fünf Wohnungen pro Haus sind zwischen 90 und 120 Quadratmeter groß. Alle haben einen Balkon und sind barrierefrei. Etwa Zweidrittel soll als Eigentumswohnungen verkauft werden, ein Drittel wird vermietet. Zu dem Neubauvorhaben gehören auch der Bau eines Kinderspielplatzes sowie die Bereitstellung von 25 Parkplätzen. Die Zufahrt zu den Häusern ist von der Mühlenstraße aus möglich. Gleichzeitig soll mit der Planänderung das noch vorhandene Büro- und Wohngebäude im vorderen Grundstücksbereich planungsrechtlich abgesichert werden

(WS03)
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