Tönisvorst/Krefeld Tönisvorster Unternehmer wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt

Tönisvorst/Krefeld · Vor dem Krefelder Amtsgericht fiel jetzt das Urteil gegen einen 50-jährigen Tönisvorster. Der ehemalige Unternehmer wurde wegen sechsfachen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Konkret war dem Mann vorgeworfen worden, von Juni bis Dezember 2012 - er war damals Inhaber einer Firma, die sich auf "Systemräume" spezialisiert hatte - bei einem tschechischen Unternehmen Waren inklusive Transportkosten im Gesamtwert von über 78.000 Euro bestellt zu haben. Es handelte sich dabei vorwiegend um Wohn- und Bürocontainer. In der Folgezeit zahlte der Tönisvorster - nach mehreren Mahnungen - allerdings lediglich einen Betrag von rund 11.600 Euro. Die Restsumme blieb er schuldig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 50-Jährigen vor, schon bei Kaufabschluss nicht beabsichtigt zu haben, die eingegangenen Verpflichtungen vollständig zu bezahlen und auch nicht in der Lage gewesen zu sein, die Rechnungen zu begleichen. Dies bestritt der Ex-Unternehmer jedoch. Er gab zu, alle in der Anklageschrift aufgeführten Waren bestellt zu haben: "Und ich wollte sie selbstverständlich auch bezahlen!" Ihm sei es zu dem Zeitpunkt nämlich wirtschaftlich "gut" gegangen.

Der Richter wies darauf hin, dass der 50-Jährige da aber schon Schulden hatte. Konkret verkaufte der Tönisvorster einem Ehepaar im Jahr 2009 ein Haus. Nach einer Weile forderten die Käufer die ausgemachte Summe in Höhe von über 600.000 Euro "wegen verschiedener Mängel" aber zurück. Das ganze ging vor Gericht, der ehemalige Firmenchef verlor den Prozess, dachte aber nach eigener Aussage, die Revision zu gewinnen oder sich mit den Klägern einigen zu können. Daher sei er "auf jeden Fall" davon ausgegangen, 2012 die Container für sein Unternehmen bestellen und die Rechnungen begleichen zu können.

Der 46-jährige Inhaber der tschechischen Firma, bei der die Waren bestellt wurden, sagte im Zeugenstand aus, dass der Tönisvorster ihm immer noch "mehr als 66.000 Euro" schulde. Er habe ihn sowohl telefonisch als auch persönlich gebeten, die Rechnungen zu begleichen. Als das nichts half, schickte er dem Schuldner Mahnungen. "Trotzdem habe ich letztendlich leider nur einen geringen Teil erhalten", ergänzte der Zeuge verbittert. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte dem Tschechen nun 200 Euro pro Monat bezahlen.

(sste)
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