Tönisvorst Tödlicher Raubüberfall erneut vor Gericht

Tönisvorst · Der tödliche Überfall auf einen Rentner in Tönisvorst muss vor Gericht neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Krefeld aufgehoben. Am 10. Mai beginne die Neuauflage am Landgericht, teilte ein Gerichtssprecher gestern mit. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten gegen das Urteil Revision eingelegt.

Der BGH hatte die Urteilsbegründung daraufhin in mehreren Punkten moniert. So schloss der Bundesgerichtshof nicht aus, dass es sich bei der Tat möglicherweise doch um einen Mord - und damit nicht um Raub mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag durch Unterlassen - gehandelt haben könnte, weil die mutmaßlichen Täter dem 81-jährigen Opfer jede Hilfe verweigert hatten.

Der Rentner war im Oktober 2014 in seinem Haus an der Grenzstraße in St. Tönis überfallen und misshandelt worden. Er starb, während die Täter mit einer Armbanduhr und Zigaretten als Beute türmten. Die fünf jungen Leute wurden im Februar vergangenen Jahres zu Freiheitsstrafen zwischen sechseinhalb und zehn Jahren verurteilt.

(msc)
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