Tönisvorst St. Tönis: Wird Ortskern ein Bodendenkmal?

Tönisvorst · Das Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland will den Pastorswall in St. Tönis und den Kirchplatz in die Liste der Denkmäler eintragen lassen. Für Neubauten in den betroffenen Gebieten hat das weitreichende Folgen.

 Der Rundlauf um die Kirche St. Cornelius in St. Tönis ist für externe Experten schützenswert. Politiker im Planungsausschuss befürchten dadurch erhebliche Einschränkungen bei Entscheidungen zur Stadtentwicklung.

Der Rundlauf um die Kirche St. Cornelius in St. Tönis ist für externe Experten schützenswert. Politiker im Planungsausschuss befürchten dadurch erhebliche Einschränkungen bei Entscheidungen zur Stadtentwicklung.

Foto: ACHIM HÜSKES

Die Politiker im Planungsausschuss sind nicht begeistert. "Das ist eine große Einflussnahme auf die Gestaltungsmöglichkeiten des Ortskerns", stellt Christiane Tille-Gander, CDU, fest, nachdem die Verwaltung mitgeteilt hat, die Rheinischen Ämter für Bodendenkmalpflege und für Baudenkmalpflege seien vor Ort gewesen und hätten verkündet, dass sie den Pastorswall und den Rundlauf um die katholische Kirche St. Cornelius auf die Liste der Denkmäler setzen lassen.

Für die Eigentümer der Grundstücke am Pastorswall bedeutet das: "Wer dort in den Boden eingreift, etwa bei einem Hausbau, muss archäologische Untersuchungen durchführen lassen", erklärt Fachbereichsleiter Marcus Beyer. Was der Investor des Neubaus auf dem Grundstück Hochstraße/ Ecke Pastorswall schon hinter sich hat (die RP berichtete von den Ausgrabungen), hat der Eigentümer des Grundstücks Dechant-Giesenfeld-Gasse/ Pastorswall noch vor sich.

Dort soll, auf dem Grundstück einer ehemaligen Schreinerei, ein Mehrfamilienhaus mit Vorder- und Hinterhaus entstehen. Drei Etagenwohnungen im vorderen und eine Wohnung im hinteren Bereich sind geplant. Den Eigentümer trifft es doppelt. Sind archäologische Untersuchungen im hinteren Bereich, der an den Pastorswall grenzt, nötig, braucht es vorne ebenfalls eine Absprache mit der Denkmalbehörde. Denn das jetzige Haus, das dem Neubau weichen soll, hat die Adresse Kirchplatz 22. Wird der Rundlauf unter Denkmalschutz gestellt, wird es deutlich schwieriger, alte Häuser am Kirchplatz abzureißen.

Und auch für Neubauten gibt es Auflagen. Sie müssen sich dem Gesamtensemble anpassen. Das heißt: Geschosszahl, Firsthöhe, Fassadengestaltung - alles muss mit dem Denkmalamt abgesprochen werden. "Ein Neubau, wie er zurzeit auf dem Grundstück der ehemaligen Grundschule am Kirchplatz entsteht, wäre so nicht mehr möglich", sagt Marcus Beyer.

Das Thema Denkmalschutz werde den Ausschuss vermutlich noch öfter beschäftigen, denn es geht noch weiter. Laut Stadtverwaltung hat das Amt für Bodendenkmalpflege mitgeteilt, es werde darüber nachgedacht, den gesamten Innenstadtbereich von St. Tönis in die Liste der Bodendenkmäler einzutragen. Teilbereiche dürften dann gar nicht mehr bebaut werden, und da, wo der Boden aufgerissen wird, müssen archäologische Untersuchungen durchgeführt werden. Die Kosten trägt der jeweilige Grundstückseigentümer.

"Denkmalschutz darf nicht zu baulichem Stillstand führen", sagt der Ausschussvorsitzende Hans-Joachim Kremser, SPD. Auch sein Fraktionskollege Johannes Funck bedauert, dass Politik und Stadt künftig nur noch einen geringen Ermessensspielraum bei der Stadtentwicklung haben. "Wir sollten im Ausschuss eine Zielsetzung definieren", schlägt Funck vor. Nicht alles, was unter Denkmalschutz stehe, sei auch erhaltenswert.

Bedingung für eine Unterschutzstellung ist das öffentliche Interesse. Das besteht laut Gesetz, "wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen."

(WS03)
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