Tönisvorst Spielautomaten-Bande jetzt vor Gericht

Tönisvorst · Vor dem Klever Landgericht muss sich ein 25-jähriges Bandenmitglied verantworten. Die Bande brach im April vergangenen Jahres in die Spielhalle in St. Tönis ein und zerstörte mit einem Vorschlaghammer die Spielautomaten.

 Beim Einbruch in die Spielothek im St. Töniser Gewerbegebiet Höhenhöfe verursachten die Einbrecher einen hohen Sachschaden. Ein 24-jähriger Mittäter steht jetzt in Kleve vor Gericht.

Beim Einbruch in die Spielothek im St. Töniser Gewerbegebiet Höhenhöfe verursachten die Einbrecher einen hohen Sachschaden. Ein 24-jähriger Mittäter steht jetzt in Kleve vor Gericht.

Foto: WOLFGANG KAISER

Eine Bande, die mit Vorschlaghammern Spielautomaten aufbrach, soll auch in Tönisvorst unterwegs gewesen sein. Auf ihr Konto soll der Einbruch in die Spielhalle auf der Höhenhöfe gehen. Am Montag kam es vor dem Klever Landgericht zum Prozessauftakt gegen einen 25-Jährigen. Er muss sich wegen insgesamt vier Einbrüchen verantworten.

Er soll einer der insgesamt sechs Männer gewesen sein, die in der Nacht im April vergangenen Jahres zu der Spielhalle in Tönisvorst fuhren und die Fluchtür mit einem Brecheisen aufhebelten. Die Täter wendeten rohe Gewalt an, um schnell viel Beute machen und in Minutenschnelle wieder verschwinden zu können. Mit einem fünf Kilo schweren Vorschlaghammer zertrümmerten sie mehrere Spielautomaten und einen Geldwechsler. Dann steckten sie das Geld in eine mitgebrachte Sporttasche und flüchteten.

Mit rund 5500 Euro fiel die Beute in Tönisvorst geringer aus, als der Schaden, den die Bande verursachte. Der Sachschaden belief sich auf über 8000 Euro. Noch weniger Fingerspitzengefühl hatten die maskierten Männer bei den anderen Taten. Bei einem der Einbrüche war sogar ein Sachschaden von 50 000 Euro bei nur 800 Euro Beute entstanden. Nach Verlesung der Anklageschrift bat der Verteidiger um ein Rechtsgespräch. Er wollte erreichen, dass das Gericht sich auf eine Höchststrafe von drei Jahren und einem Monat festlegt, wenn sein Mandant im Gegenzug ein Geständnis ablegt. Er gab zu bedenken, dass die Indizien in zwei der vier angeklagten Fälle keinesfalls überzeugend seien. So könne man die Fingerabdrücke des 24-Jährigen auf einem Vorschlaghammer auch damit erklären, dass er mit einem schon für die Tat verurteilen Mann zusammengelebt hatte. So könne er das Werkzeug beispielsweise rein zufällig angefasst haben. Auch eine auffällige Hose, die einer der Verdächtigen trug, müsse nicht die sein, die bei seinem Mandanten gefunden wurde. Die könne man im Großhandel kaufen. Außerdem stellte er in Aussicht, ein anthropologisches Gutachten anfordern zu können, um zu überprüfen, ob die maskierte Person tatsächlich sein Mandant sei.

Der Vorstellung über eine so niedrige Strafe wollte das Gericht allerdings nicht folgen. Auch der Staatsanwalt sprach von erheblichen Bedenken, die er nur beiseite schieben könne, wenn umfangreiche Angaben über Mittäter gemacht würden. Weitere Angeklagte waren bereits im Vorfeld zu Freiheitsstrafen von bis zu knapp fünf Jahren verurteilt worden. Nachdem der 25-Jährige im Gerichtssaal die Aufnahmen der Überwachungskameras angesehen hatte, gab es ein weiteres Beratungsgespräch mit dem Verteidiger. Auch danach wollte er keine Angaben machen.

Die Beweisaufnahme sei nicht in wenigen Tagen zu schaffen, folgerten alle Beteiligten. Die Verhandlung wurde auf September vertagt.

(bil)
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