Tönisvorst Sanierung auf Kosten der Hausbesitzer

Tönisvorst · Der Hauptausschuss soll in zwei Wochen die Anpassung der Satzung für straßenbauliche Maßnahmen beschließen. Auf die Tönisvorster Hausbesitzer kämen dann bei Straßensanierungen erhebliche Mehrkosten zu.

 In Tönisvorst will man die Anliegerbeiträge für straßenbauliche Maßnahmen erhöhen. Die "Anpassung der Satzung" nach einer Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt klingt harmlos, kostet die Hauseigentümer mehr Geld.

In Tönisvorst will man die Anliegerbeiträge für straßenbauliche Maßnahmen erhöhen. Die "Anpassung der Satzung" nach einer Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt klingt harmlos, kostet die Hauseigentümer mehr Geld.

Foto: WOITSCHÜTZKE

Der Stadtrat ist noch in den Osterferien, doch die Tagesordnung des Hauptausschusses für den 14. April bringt so manches Überraschungsei mit sich: zum Beispiel Punkt 6 "Anpassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Tönisvorst." Was so langweilig und gestelzt klingt, hat es in sich. In der Beschlussempfehlung wird zwar empfohlen, die seit 1999 erhobenen Beitragssätze "moderat" anzuheben. Dabei beruft sich die Stadtverwaltung auf den - wieder mal noch nicht öffentlich gemachten - Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) als Anregung zur Haushaltskonsolidierung. Die Verwaltung schlägt dem Hauptausschuss dabei vor, "die Beitragssätze bis mindestens auf den sich ergebenden Mittelwert der empfohlenen Wertspanne anzupassen." Wenn so beschlossen wird, wäre das eine erhebliche Steigerung.

In den Städten Tönisvorst, Willich und Kempen werden derzeit einheitliche Beitragssätze veranschlagt. Sie variieren zwischen Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße, Hauptverkehrsstraße und Hauptgeschäftsstraße. Während etwa in einer Anliegerstraße 50 Prozent der Kosten auf die Anlieger umgelegt werden, sind es bei einer Hauptverkehrsstraße 10 Prozent. Die Gemeinde Grefrath, die vom Haushaltssicherungskonzept betroffen ist, erhebt dort bereits heute schon 20 Prozent, und die Stadt Krefeld bereits 30 Prozent. Die Mustersatzung der Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt einen Beitrag von 10 bis 40 Prozent. Mindestens der Mittelwert, wie von Tönisvorst vorgeschlagen, bedeutete einen Beitragssatz von 25 Prozent und mehr. Bei Anliegerstraßen schlägt die Mustersatzung 50 bis 80 Prozent (Mittelwert 65 statt jetzt 50 Prozent) vor, bei Haupterschließungsstraßen 30 bis 60 Prozent (Mittelwert 45 statt jetzt 30 Prozent) und bei den Hauptgeschäftsstraßen 40 bis 70 (Mittelwert 55 statt jetzt 40 Prozent).

Grundsätzlich kann es jeden Grundstückseigentümer treffen. Und die Bescheide der Kommune können bei einer Maßnahme leicht in den fünfstelligen Bereich gehen, egal ob im großen Einfamilienhaus nur noch eine alleinstehende Rentnerin wohnt oder nebenan ein junges Ehepaar mit Kind die Hausfinanzierung gerade so schafft. Nach dem Kommunalabgabengesetz müssen die Städte die Grundstückseigentümer an den meist hohen Kosten prozentual beteiligen. Grundsätzlich muss jeder zahlen, egal ob er die Neugestaltung wollte oder nicht - oder kein Geld übrig hat. Wer den Zeitpunkt verpasst hat, die Planungen zu beeinflussen, kann nur noch nachrechnen, ob die Kosten richtig verteilt sind. Nur bei Härtefällen kann (nach § 135 BauGB) die Zahlung in Raten umgewandelt oder ganz erlassen werden.

(RP)
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