Tönisvorst/ Krefeld Raubmord: Nachbar reanimierte das Opfer

Tönisvorst/ Krefeld · Am Mittwoch wurden im Prozess um den Raubmord in St. Tönis Nachbarn des 81-jährigen Opfers gehört. Die Angeklagten äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Befangenheitsanträge gegen die Richter wurden abgelehnt.

Tönisvorst: Raubmord vor Gericht in Krefeld
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81-Jähriger getötet: Prozess nach Raubmord in Tönisvorst

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Foto: Thomas Lammertz

Im Fall um den Raubmord an dem 81-jährigen Rentner aus St. Tönis wollten die fünf Angeklagten vor dem Krefelder Landgericht gestern allesamt keine Angaben machen. Also wurden am zweiten Prozesstag bereits Nachbarn des Opfers als Zeugen befragt. Die bereits zum Prozessauftakt gestellten Befangenheitsanträge gegen die Vorsitzende Richterin und weitere Richter wurden als unbegründet abgewiesen.

Seine Mandantin möchte sich schweigend verteidigen, sagte der Anwalt der 21-jährigen Madonna R. aus Bergheim. Die Frau soll aktiv an der Misshandlung des 81-Jährigen mitgewirkt haben. Unter anderem soll sie ihm Stromstöße mit einem Elektroschocker versetzt haben. Die vier Männer dagegen ließen vortragen, dass zunächst keine Angaben gemacht würden.

Nachdem die Anklageschrift verlesen war, ordnete die Richterin an, dass das Geständnis der 21-Jährigen verlesen werden solle. Zudem auch die Erklärung, die der zur Tatzeit 16-jährige Angeklagte im Vorfeld abgegeben hatte. Das verhinderte die Verteidigung jedoch mit der Begründung, dass die Angaben des Minderjährigen wohl nicht verwertbar sein dürften. Bei seiner Vernehmung sei nämlich kein Erziehungsberechtigter anwesend gewesen. Der Anwalt der jungen Frau machte "erhebliche Bedenken” geltend. Man habe seiner Mandantin "die notwendige Anwesenheit eines Verteidigers” vorenthalten. Die Richterin will nun auf eine schriftliche Begründung warten und stellte die Verlesung zunächst zurück. Also wurden Zeugen gehört.

Als er am Nachmittag des 1. Oktober vergangenen Jahres von der Arbeit nach Hause kam und eine Runde mit dem Hund gehen wollte, habe er drei verdächtige Personen gesehen, sagte ein 46-jähriger Nachbar des Opfers. Es seien zwei Männer und eine Frau gewesen, schwarze Haare, dunkle Kleidung, die Gesichter habe er nicht erkennen können. Einer von ihnen habe so etwas gerufen wie "schnell weg” oder "lass gehen”, dann seien sie plötzlich losgerannt. Er habe sie verfolgt und nur noch gehört, dass ein Wagen wegfuhr. Dann sei er zum Haus des Nachbarn gelaufen. "Da habe ich dann gesehen, dass er hinter der Tür liegt”, erinnerte sich der Zeuge an den Moment, als er den Rentner schwer verletzt fand. Mit einer Nachbarin verschaffte er sich daraufhin Zutritt zum Haus. Dann sei auch schon ein anderer Anwohner gekommen. Auch der hatte zuvor verdächtige Personen gesehen und deshalb immer wieder aus dem Fenster geschaut: "In dem Wohngebiet fällt jeder Fremde auf”, sagte er der Richterin zur Erklärung für seine Achtsamkeit. Die jungen Leute hätten dort gestanden, sich auffällig umgesehen. Einer sei dann zum Wohnhaus gerannt, die anderen seien im Abstand von jeweils mehreren Metern gefolgt. Kurz darauf habe er sie zurücklaufen sehen. Als seine Tochter ihm später sagte, dass etwas passiert sei, rannte er selbst zum Haus und leistete Erste Hilfe, berichtete er weiter. Es sei kein Puls zu spüren gewesen, das Gesicht und der Hals des Opfers waren blau verfärbt, sagte der Nachbar, Blut lief aus Mund und Nase. Da er als Rettungsassistent arbeite, habe er den Mann reanimieren können. Die festgestellten Rippenbrüche könnten durch die Wiederbelebungsversuche kommen, gab er an.

Todesursache war wohl eine schwere stumpfe Gewalteinwirkung im Halsbereich. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten heimtückisch, aus Habgier und zur Verdeckung einer weiteren Straftat handelten. Das Versterben des Opfers sei wegen des Risikos der Wiedererkennung erwünscht gewesen.

(rp)
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