Tönisvorst Raubmord: Prozessauftakt am Montag

Tönisvorst · Fünf junge Leute müssen sich von Montag an vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Sie sollen am 1. Oktober 2014 den 81-jährigen Johannes W. in St. Tönis beim Versuch, ihn auszurauben, getötet haben.

 Kurz nach der Tat sicherten Beamte an der Grenzstraße in St. Tönis Spuren.

Kurz nach der Tat sicherten Beamte an der Grenzstraße in St. Tönis Spuren.

Foto: Lothar Strücken

Erschreckende Details sind es, die aus der Anklageschrift hervorgehen. Am kommenden Montag, 7. September, 10.30 Uhr, beginnt vor dem Krefelder Landgericht der Prozess gegen fünf junge Leute. Sie sollen am 1. Oktober vergangenen Jahres an der Grenzstraße in St. Tönis den 81-jährigen Rentner Johannes W. bei dem Versuch, ihn zu berauben, getötet haben. Wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge müssen sich eine 21 Jahre alte Frau aus Bergheim, ein 22-, ein 21- und ein 18-Jähriger aus Straelen sowie ein 17-Jähriger aus Weeze vor der Ersten Großen Strafkammer als Jugendkammer verantworten.

Laut Gerichtssprecher Christian Tenhofen wird es in dem Verfahren hauptsächlich darum gehen, zu ermitteln, welcher der Angeklagten während der Tat was getan habe. "Die Angeklagten geben zwar zu, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, aber nicht, dass sie den Mann umbringen wollten", so Tenhofen.

Laut Anklageschrift sollen zwei der Angeklagten im Vorfeld der Tat einen Hinweis bekommen haben, dass sich in der Wohnung des Rentners erhebliche Vermögenswerte befinden sollten. Diesen beiden Angeklagten sei zudem aus einem früheren Einbruch in die Wohnung des Opfers bekannt gewesen, dass der Mann einen Tresor hatte. Die Angeklagten sollen vorgehabt haben, den Geschädigten in dessen Wohnung zu überraschen und ihn dann mit körperlicher Gewalt dazu zu bringen, ihnen den Tresorschlüssel zu geben. Einer der Angeklagten soll zu diesem Zweck einen Elektroschocker zur Verfügung gestellt haben.

Am Tattag dann, so die Staatsanwaltschaft weiter, hätten sich die Angeklagten zum wiederholten Male zum Haus des Geschädigten begeben. Der Rentner habe gerade Baumaterialien aus seinem Wagen ins Haus gebracht, sodass die Haustür offen gestanden habe. Zwei der Angeklagten hätten daraufhin den Geschädigten im Flur überrascht und sofort auf ihn eingeschlagen und -getreten. Die drei weiteren Angeklagten sollen zunächst vor der Haustür gewartet haben.

Wenig später sollen zwei von ihnen ebenfalls ins Haus gegangen sein, während der verbleibende fünfte Angeklagte, der damals bereits 22-Jährige, zum Auto zurückgelaufen sei. Einer der Angeklagten habe dem Geschädigten, der von einem anderen im Schwitzkasten gehalten worden sei, ebenfalls einen Faustschlag ins Gesicht sowie mehrere Faustschläge gegen den Kopf und Tritte in die Seite versetzt. Drei der jungen Leute, die sich im Haus befanden, hätten sich, nachdem sie an den Tresorschlüssel gekommen seien, ins Obergeschoss begeben, während der im Erdgeschoss verbliebene Angeklagte dem Senior weitere Schläge gegen Kopf, Nacken und Rücken versetzt habe.

Als die drei Angeklagten zurück ins Erdgeschoss kamen, so die Anklage weiter, habe einer dieser drei dem Mann weitere Faustschläge gegen den Kopf und die weibliche Angeklagte zudem mehrere Stöße mit dem Elektroschocker versetzt. Danach sollen die Angeklagten die Wohnung verlassen und dabei die Armbanduhr des Geschädigten sowie eine Packung Zigaretten mitgenommen haben. In dem Tresor hätten sie keine für sie wertvollen Gegenstände gefunden.

Auch zu den Verletzungen des Rentners äußert sich die Staatsanwaltschaft: Er hatte erhebliche Verletzungen wie Schwellungen, Hämatome sowie eine Fraktur des sechsten Halswirbels. Zudem wurde ihm ein Schneidezahn ausgeschlagen. Der Geschädigte starb vermutlich durch Ersticken im Rahmen stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Hals. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten angesichts der von ihnen angewendeten Gewalt den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Neun Verhandlungstage sind bisher angesetzt, wie lange das Verfahren letztlich dauere, ist laut Gerichtssprecher Christian Tenhofen aber noch nicht abzuschätzen. Zu klären wird auch die Frage sein, ob die beiden Angeklagten, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat älter als 18, aber jünger als 21 Jahre alt waren, nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteil werden. Der 22-Jährige soll sich während der Tat im Auto befunden haben, also nicht unmittelbar an der Tötung des Mannes beteiligt gewesen sein.

Den zum Tatzeitpunkt unter 18-Jährigen droht im Fall einer Verurteilung wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren, die beiden Heranwachsenden könnten bei Verurteilung wegen Mordes bei einer besonderen Schwere der Schuld für bis zu 15 Jahre ins Gefängnis müssen, so Tenhofen.

(RP)
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