Tönisvorst/Krefeld Raubmord-Prozess: Gericht ist nicht befangen

Tönisvorst/Krefeld · Das Krefelder Landgericht hat den Befangenheitsantrag gegen die Mitglieder der Zweiten Großen Strafkammer abgelehnt. Die Verhandlung um den gewaltsamen Tod eines Rentners im Oktober 2014 wird in derselben Besetzung fortgeführt. Eine andere Kammer des Landgerichts hatte den Antrag der Verteidigung geprüft und abgelehnt. Demnach gibt es keinen Grund, an der Unvoreingenommenheit der Richter zu zweifeln.

Gestern machte ein 24-Jähriger ergänzende Angaben zu seiner Einlassung. Er hatte zu dem Geschehen nach eigenen Angaben nur einen ganz geringen Beitrag geleistet. Er habe während der Tat im Auto gewartet. Er habe allerdings laut Anklage gewusst, dass möglicherweise Gewalt angewendet werden soll. Auch von dem Elektroschocker habe er gewusst. Außerdem sei er sich darüber bewusst gewesen, dass der 81-Jährige schwer verletzt war, als die anderen zum Auto zurückkamen. Dennoch holte er keine Hilfe. Schon während der ersten Verhandlung war das Landgericht davon ausgegangen, dass der heute 24-Jährige nicht im Haus war, als der Rentner misshandelt wurde. Dennoch wurde er im vergangenen Jahr zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dass er damit weitaus härter bestraft wurde als seine Mittäter, lag daran, dass gegen ihn keine Jugendstrafe mehr verhängt werden konnte.

Alle vier Mitangeklagten waren dagegen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden. Auch das könnte sich ändern. Es wurden nämlich erneut Vertreter der Jugendgerichtshilfe geladen, um zu prüfen, ob das Jugendstrafrecht tatsächlich auf alle damals unter 21 Jahre alten Täter angewendet werden muss. Das Gericht könnte in dieser Verhandlung auch zu einem anderen Schluss kommen.

In der kommenden Woche könnten die Plädoyers gehalten werden.

(bil)
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