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Tönisvorst Prostituierte verweigert die Aussage

Tönisvorst · Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines überfallenen 81-Jährigen Tönisvorsters hat eine Zeugin gestern die Aussage verweigert. Niemand muss vor Gericht Angaben machen, wenn er sich damit selber belastet. Die Prostituierte könnte mit dem Raub in Verbindung stehen. Möglicherweise wusste sie, dass der Rentner in guten finanziellen Verhältnissen lebte und gab diese Informationen weiter.

Tönisvorst: Raubmord vor Gericht in Krefeld
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81-Jähriger getötet: Prozess nach Raubmord in Tönisvorst

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Foto: Thomas Lammertz

Einem Bekannten des zu Tatzeit 17-jährigen Angeklagten aus Straelen war die Vernehmung vor Gericht merklich unangenehm. Die Aussage, die er bei der Polizei machte, trage nicht seine, sondern eine ähnliche Unterschrift, sagte der Zeuge. Einiges von dem, was in dem Protokoll vermerkt war, stimme nicht. So beispielsweise, dass er gesagt habe: "Eine Nutte gab die Tipps." Das sei nicht seine Wortwahl, außerdem wisse er darüber nichts. Bestätigen könne er aber, dass sein Bekannter über die Tat sprach. Er habe jemanden zum Reden gebraucht und sei am Boden zerstört gewesen, sagte der Zeuge über den Angeklagten. Der habe ihm davon erzählt, dass er mit weiteren Tätern, darunter auch eine Frau, in dem Haus des Rentners war. Zwei der Täter seien dann untergetaucht. Mehrfach habe der Angeklagte ihm beteuert: "Ich habe ihn nicht umgebracht!" Er habe lediglich das Haus durchsucht, während die anderen dem Rentner Schmerzen zufügten. Darüber sei er entsetzt gewesen. Der Zeuge gab an, er habe dem Angeklagten geraten, zur Polizei zu gehen. Es stimme nicht, dass er selber anonym Anzeige erstattete, weil er auf eine Belohnung hoffte. Von der ganzen Sache habe er auch nur durch den Angeklagten erfahren.

Auch Einzelheiten zu Ermittlungen und Festnahmen wurden vor Gericht wieder besprochen. Ein Polizeibeamter wurde eingehend von den Verteidigern befragt. Die Fragen kreisten wiederholt um Formalitäten, beispielsweise, wann welche Unterschrift unter welche Beschlüsse gesetzt werden und wie Beamten Festnahmen dokumentieren. Insbesondere die Festnahme der Madonna R. interessierte die Verteidigung. Sie war nach der Tat und vor der Inhaftierung mehrere Monate untergetaucht. Daher vermerkten die Beamten Fluchtgefahr.

Erneut musste das Gericht wieder auf Antrag der Verteidigung Kammerbeschlüsse fassen. Inzwischen wird auch das Verhalten der Staatsanwältin immer wieder von der Verteidigung bemängelt. Auch die Zuschauer, die seitens der Angeklagten an der Verhandlung teilnehmen, fallen immer wieder durch Unmutsäußerungen auf. Die Verhandlung vor dem Landgericht wird fortgesetzt.

(bil)
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