Tönisvorst Pflegestützpunkt berät Angehörige zu Auszeiten

Tönisvorst · Was tun, wenn ein pflegender Angehöriger eine Auszeit braucht? Es gibt derzeit geschätzt über 580 000 Pflegebedürftige in NRW. Ein Teil davon wird von Angehörigen zuhause versorgt. Doch auch der pflegende Angehörige kann mal krank werden, in Reha müssen oder aber in Urlaub fahren.

In so einem Fall hilft die Pflegekasse weiter: Die übernimmt einen Teil der Kosten für eine vorübergehende Versorgung. Welche Versorgungsmöglichkeiten es gibt? Das reicht von der Kurzzeitpflege bis hin zur so genannten Verhinderungspflege:

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um die vorübergehende vollstationäre Versorgung in dafür zugelassenen Einrichtungen bis zu vier Wochen im Jahr - was gegebenenfalls auf acht Wochen ausgeweitet werden kann. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt hierbei der Pflegebedürftige selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die allerdings von der Pflegekasse übernommen.

Man kann auch gemeinsam "in Kur" gehen: Geht der pflegende Angehörige in die Reha, kann der Pflegebedürftige während der Zeit der Rehamaßnahme in einigen Einrichtung aufgenommen und im Rahmen einer Kurzzeitpflege versorgt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die so genannte Verhinderungspflege: Darunter versteht man beispielsweise die Pflege durch eine Privatperson zuhause oder eine teilstationären Versorgung in einer Tagespflege-Einrichtung. In Anspruch nehmen kann man die Verhinderungspflege für maximal sechs Wochen pro Jahr - oder bis zu einem Maximalbeitrag von 1612 Euro.

Weitergehende Beratung gibt es beim Pflegestützpunkt Tönisvorst, Bahnstraße 15, Erdgeschoss, Zimmer 14, montags und mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr, Seniorenbegegnungsstätte "Alte Post", Markt 3, dienstags 8.30 bis 10.30 Uhr. Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten unter 02151/999-113.

(RP)
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