Tönisvorst Lothar Vauth: Haftbefehl ergangen - und ausgesetzt

Tönisvorst · Es tut sich etwas in Sachen Lothar Vauth. Gegen den früheren Rechtsanwalt und St. Töniser Karnevalsprinzen der Session 2008/2009 erging Haftbefehl. Der Haftbefehl wurde erlassen, weil nach Meinung des Gerichts Fluchtgefahr bestehe.

Da Lothar Vauth aber wegen einer organischen Erkrankung in einem Krankenhaus behandelt wird, hat die zuständige Kammer des Krefelder Landgerichts entschieden, den Haftbefehl vorerst außer Vollzug zu setzen. Dazu hatte sich die Kammer vor Ort im Krankenhaus ein eigenes Bild vom Zustand des Patienten gemacht, wie das Landgericht auf Nachfrage bestätigt.

Im seit Jahren ausstehenden Prozess geht es um die Unterschlagung von Mandantengeldern. Vauth wird in acht Fällen der gewerbsmäßigen Untreue beschuldigt, in zwei Fällen in Tateinheit zum Nachtteil von ehemaligen Mandaten. Seine Ehefrau ist angeklagt, ihm dabei Hilfe geleistet zu haben. Zudem wird Lothar Vauth beschuldigt, mit unbefugten Barabhebungen oder Verfügungen die Krefelder Anwaltssozietät, in der er Partner war, um mehr als 1,95 Millionen Euro geschädigt zu haben. Die Anklage umfasst den Zeitraum von Januar 2007 bis März 2009.

Die Fälle sind nicht verjährt. 2013 wurde Anklage erhoben. Bisher hat kein Prozesstermin angesetzt werden können, weil Lothar Vauth dem Gericht Atteste vorlegte, nach denen er in psychischer Behandlung und nicht verhandlungsfähig sei. Gutachter von Gericht und Verteidigern stritten jahrelang über diese Frage. Diese völlig unbefriedigende Situation machte die FDP-Landtagsfraktion im April im Rechtsausschuss des Landtags zum Thema.

(RP)
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