Tönisvorst Gutachter: Junge Frau voll schuldfähig

Tönisvorst · / KREFELD Die erste große Strafkammer des Landgerichts hat den Prozess wegen Raubmord am 1. Oktober 2014 an einem 81-jährigen Rentner in Tönsivorst fortgesetzt. Angeklagt sind fünf junge Leute zwischen 17 und 22 Jahren aus Bergheim, Straelen und Weeze wegen gemeinschaftlichen Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge. Ein Kinder- und Jugendpsychologe hat gestern im Prozess wegen Raubmordes die volle Schuldfähigkeit der 21-jährigen Frau bestätigt. Die Verteidigung dagegen sieht Anhaltspunkte für eine psychische Krankheit der Frau, die eine Bestrafung möglicherweise verhindern könnte.

Von paranoider Schizophrenie sprach der Verteidiger der Frau, die den Tönisvorster Rentner vor über einem Jahr mit einem Elektroschocker gequält haben soll. Er stützt sich unter anderem darauf, dass seine Mandantin von "optischen und akustischen Wahrnehmungen" sprach. Der Sachverständige hatte dagegen deutlich gemacht, dass die Frau zum Zeitpunkt der Tat weder durch krankhafte seelische Störungen noch durch Drogen oder Alkohol eingeschränkt war. Ihr Verhalten zeige aber sehr wohl, dass sie noch nicht ausgereift und erzieherisch erreichbar sei. Die Angeklagte habe keine ernsthafte Einstellung zu Schule und Arbeit und ein wenig entwickeltes Wertesystem. Wenig kritisch stehe sie auch ihren früheren Straftaten gegenüber und mache vielmehr andere für ihr Verhalten verantwortlich. Die Frau sei relativ stark beeinflussbar, führte er weiter aus. Dass sie durch Druck des drei Jahre jüngeren Mitangeklagten oder durch Gruppendynamik getrieben wurde, halte er aber für unwahrscheinlich. Bereits in der Vergangenheit hatte sie mit ihrer Mutter Einbrüche verübt und war dafür verurteilt worden.

Der Antrag eines Verteidigers auf Anhörung eines weiteren Häftlings wurde abgelehnt. Das Gericht wartet noch auf Auskünfte aus Frankreich. Dort könnte die 21-Jährige unter fremdem Namen Straftaten begangen haben.

(bil)
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