Tönisvorst Fluglärmkommission lehnt Kapazitäts-Erweiterung ab

Tönisvorst · 138.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechtlich gesichert - anstatt der beantragten 160.000, ein umfassendes lärmmedizinisches Gutachten und keine weiteren Verspätungen in den Nachtstunden durch die Flexibilisierung der Zwei-Bahn-Kapazitäten: Drei Forderungen richtet die Fluglärmkommission an das Verkehrsministerium NRW. Am Montag hat das Gremium explizit die Antragsunterlagen des Flughafens Düsseldorf im Rahmen des so genannten Planfeststellungsverfahrens beraten. Eine grundsätzliche Ablehnung gegen die Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf hatte die FLK bereits zweimal - 2014 und 2015 - ausgesprochen.

"Der Flughafen Düsseldorf hat 160.000 Flugbewegungen für die sechs verkehrsreichsten Monate beantragt. Da sich aber die ganzen Referenzwerte der Gutachten auf 138.000 Flugbewegungen beziehen, hätten wir die auch gerne festgeschrieben. Andernfalls müssten wir hilfsweise fordern, dass die Gutachten neu aufgestellt werden müssten mit dem Referenzwert 160.000", so der Vorsitzende der Fluglärmkommission Düsseldorf, Bürgermeister Thomas Goßen aus Tönisvorst. Derzeit gibt es in Lohausen in diesen sechs Monaten rund 131.000 Flugbewegungen.

Zweite Forderung an das genehmigende Ministerium: "Bedenkt man, dass die Antragsunterlagen des Planfeststellungsverfahrens in etwa den Umfang eines großen Umzugskartons einnehmen, wirken 19 Seiten für ein lärmmedizinisches Gutachten recht übersichtlich. Hier fordern wir ein umfassendes lärmmedizinisches Gutachten", so der Vorsitzende Goßen.

Die dritte Forderung bezieht sich auf die parallele Nutzung beider Bahnen: der Nordbahn und der regulären Start- und Landbahn. Bisherige Regelung: Der Angerlandvergleich schreibt vor, lediglich zu Spitzenzeiten über Tage oder als Ausweichbahn dürfe die Nordbahn genutzt werden. Nunmehr will der Flughafen eine Aufteilung, die sich auf das ganze Jahr bezieht. "Durch eine flexiblere Nutzung beider Landebahnen dürfen keine zusätzlichen Verspätungen generiert werden. Es sollte eher ein gegenteiliger Effekt eintreten", so Goßen. "Nach der Kapazitätserweiterung des Flughafens im Jahr 2005 hieß es, dass die Verspätungen nachlassen würden. Das Gegenteil ist eingetreten. Darum stellen wir jetzt diese Forderung". Noch bis zum 24. Juni haben Bürger die Gelegenheit, in die Antragsunterlagen einzusehen und bis zum 8. Juli die Möglichkeit, Einwände hervorzubringen. www.mbwsv.nrw.de

(RP)
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