Tönisvorst "Flickschusterei" soll ein Ende haben

Tönisvorst · Der Bebauungsplan Vo-38 legt fest, wie die Vorster Innenstadt gestaltet sein soll. Im Planungsausschuss stand er jetzt auf der Tagesordnung, weil gleich mehrere Bürger Änderungen oder gleich die Aufhebung des B-Plans beantragt haben.

 Dieses Stück Garten an der Kuhstraße hat sich die Stadt durch ein Vorkaufsrecht gesichert. Geplant sind dort öffentliche Parkplätze - die irgendwann kommen, wenn alle anderen Grundstücksteile zur Verfügung stehen.

Dieses Stück Garten an der Kuhstraße hat sich die Stadt durch ein Vorkaufsrecht gesichert. Geplant sind dort öffentliche Parkplätze - die irgendwann kommen, wenn alle anderen Grundstücksteile zur Verfügung stehen.

Foto: HERIBERT BRINKMANN

Da sind sich Verwaltungsmitarbeiter und Politiker einig: Der Vo-38, ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2006, der festlegt, was in der Vorster Innenstadt wo gebaut werden darf und welche Nutzung wo vorgesehen ist, ist nicht mehr zeitgemäß. "Das Ding ist überholt", bringt es Hans Joachim Kremser (SPD), Vorsitzender des Planungsausschusses, auf den Punkt. Dort stand der B-Plan jetzt auf der Tagesordnung, weil einige Bürger seine Aufhebung gefordert, andere eine Änderung beantragt hatten.

Um es vorweg zu nehmen: Über die Bürgeranträge wurde nicht diskutiert. Die CDU-Fraktion wollte die Thematik vertagen, die SPD-Fraktion schlug vor, gemeinsam mit den Politikern aus dem Bau- und Verkehrsausschuss zunächst eine Ortsbegehung zu unternehmen, bevor über den Plan beraten wird - was unterm Strich einer Vertagung gleichkommt. "Wir sollten uns intensiv mit dem B-Plan beschäftigen und uns die Lage im Vorster Ortskern mal ansehen", schlug Kremser vor.

Im Anschluss an die Ortsbegehung soll es eine Sondersitzung des Fachausschusses im Vorster Rathaus geben, zu der auch die Bürger eingeladen sind. "So kommen wir mal weg von der Flickschusterei", sagte Kremser. Zu lange warten will das Gremium damit nicht. Die Ortsbegehung und die Sondersitzung sollen noch vor der nächsten regulären Sitzung des Planungsausschusses Mitte Mai stattfinden.

Auch ohne Diskussion hat die Verwaltung bereits ausführliche Vorlagen erstellt, in denen sie ihre Empfehlung für die Entscheidung der Politiker darstellt. So legen die Stadtplaner den Politikern nahe, im Bereich hinter der Kuhstraße an dem Bebauungsplan festzuhalten, der dort Parkplätze vorsieht. Zwar sind die Grundstücke zum größten Teil in Privatbesitz, aber die Stadt möchte die Grünbereiche gerne ankaufen und sich die Möglichkeit offen halten, dort öffentliche Parkplätze einzurichten, um die Kuhstraße und den Markt vom Autoverkehr zu entlasten.

Der zweite Bürgerantrag zum Thema bezieht sich auf das Ladenlokal an der Clevenstraße, in dem früher das Vorster Eiscafé war. Seit fünf Jahren versucht die Eigentümerin, das leerstehende Ladenlokal neu zu vermieten oder zu verkaufen, jetzt beantragt sie eine Nutzungsänderung in Wohnraum. "Bei allen Besichtigungen durch Interessenten wurde der bauliche Zustand für ein Ladenlokal bemängelt: Im Erdgeschoss die verschiedenen Ebenen und die viel zu kleine Fläche. Auch stellt sich das Objekt von außen nicht als Ladenlokal dar", schreibt die Antragstellerin.

Um aus den Geschäftsräumen Wohnräume zu machen, müsste der B-Plan geändert werden. Das lehnt die Verwaltung ab. Es gelte, "in Vorst die Grundversorgung zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen", heißt es in der Erläuterung der Verwaltung. Die Kuh- und die Clevenstraße gehörten zum klassischen Einkaufsbereich, der durch Ladenlokale im Erdgeschoss und obergeschossige Wohnungen geprägt sei. "Zur Sicherung dieses unbedingt notwendigen Angebotes an Einzelhandelsgeschäften und im Interesse einer maßvollen Ergänzung kürzlich aufgegebener zentrums- und nicht zentrumsrelevanter Nutzungen", solle am im Bebauungsplan festgesetzten Kerngebiet festgehalten werden, schreibt die Verwaltung.

Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben und zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Zulässig sind Geschäfte, Büros, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaft, nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb und eine Nutzung zu kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen und sportlichen Zwecken.

(WS03)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort