Tönisvorst Denkmalschutz für Pastorswall?

Tönisvorst · Der Pastorswall in St. Tönis ist nicht bloß eine unscheinbare Hinterhofsituation. Baupläne gefährden den Status quo. Rolf Schumacher weist jetzt auf die historische Bedeutung dieser Befestigungsanlage für die Ortsgeschichte hin.

 Der Pastorswall zwischen Mertenshof und Willicher Straße ist zurzeit ein schmaler Weg, der vorwiegend von Radfahrern und Anliegern der Kirchstraße, die dort ihre Autos in Garagen abstellen, genutzt.

Der Pastorswall zwischen Mertenshof und Willicher Straße ist zurzeit ein schmaler Weg, der vorwiegend von Radfahrern und Anliegern der Kirchstraße, die dort ihre Autos in Garagen abstellen, genutzt.

Foto: WOLFGANG KAISER

Gegen die Bauplanung im Bereich der ehemaligen St. Töniser Ortsbefestigung regt sich Widerstand, vor allem natürlich bei den - nicht vorher befragten - Anwohnern. Auch Rolf Schumacher, Ehrenvorsitzender des Heimatbundes St. Tönis, war als Anwohner der Kirchstraße als Zuhörer im Rathaus, als der Planungsausschuss über diese Pläne beriet. Und er redet Klartext: Dass die Ausschussmitglieder "die bescheuerte Bauplanung Tö-27 Platanenallee" weiter verfolgten, sei nicht zu begreifen. Auch wenn diese Pläne dem Wunsch des Bauunternehmers Hamblock entsprächen.

Schumacher geht es aber in erster Linie nicht um sein Grundstück, um den Verlust von Grünflächen oder der Garage. Ihn treibt eine Reihe von ortgeschichtlichen Gründen an, gerade den Pastorswall nicht noch weiter zu "schleifen". Der Pastorswall mit Graben habe für St. Tönis eine sehr hohe historische Bedeutung. In den Jahren 1609, 1624 und 1656 haben die Kurfürsten Ferdinand und Maximilian-Heinrich den St. Töniser Bürgern einen Freiheitsbrief mit vielen Rechten ausgestellt, darunter erstmalig das Recht, Bürgermeister und Schöffen selbst zu wählen. Sie belohnten damit den Einsatz der St. Töniser: Weil St. Tönis im 16. Jahrhundert häufig von marodierenden Söldnerhaufen heimgesucht wurde, beschlossen die St. Töniser Bewohner, ihren Ort zu Beginn des 17. Jahrhunderts, zum besseren Schutz ihres Lebens und ihrer Habe mit Wall, Graben und drei Toren zu befestigen. Dieser Ortsgraben soll ursprünglich eine Breite von 40 Fuß - das entspricht 12,80 Metern - gehabt haben und in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf 20 Fuß, also 6,40 Meter, abgetragen worden sein. Der Wall wurde dann 1781 entlang der damaligen Ringstraße bis auf einen Rest am Pastorats-Garten am Pastorswall "geschleift". Der St. Töniser Gemeinderat beschloss dann im Jahre 1857, diesen Ortsgraben an die angrenzenden Landbesitzer zu verkaufen. Die Erwerber mussten nach Anordnung der Polizeibehörde einen mindestens 1,60 Meter breiten Abflussgraben anlegen. Der Grabenweg war 3,20 Meter breit. Noch zu Anfang des 20. Jahrhunderts gab es am Pastorswall Reste dieses Abflussgrabens, bis dann ein moderner Röhrenkanal für einwandfreie hygienische Verhältnisse in der Ortsmitte sorgte.

Noch bemerkenswerter aber sind die alten Akten: Danach soll der Landschaftsverband Rheinland das Amt für Bodendenkmalpflege, bereits mit Schreiben vom Dezember 1982 an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Tönisvorst gefordert haben, "dass außer dem Bereich des Walles am Pastorats-Garten auch für den übrigen Bereich der ehemaligen Ortsbefestigung eine Unterschutzstellung erreicht werden soll. Weiteren Eingriffen in den Boden sollen der Unteren Denkmalbehörde rechtzeitig mitgeteilt werden, damit das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege wissenschaftliche Untersuchungen durchführen oder Ausschachtungsarbeiten im Zuge von Bauvorhaben durch archäologische Maßnahmen begleiten kann." Eigentlich, so meint Schumacher dann wieder als Anwohner, hätten die Mitglieder des Planungsausschusses sich zuerst mit den Einschränkungen und Nöten der anliegenden Haus- und Gartenbesitzer beschäftigen sollen, insbesondere geht es um Parkplätze, Garagen, Lichtverlust, Freisitze. Aber ganz als Heimatschützer appelliert er an Verwaltung und Politik: "Möge uns der geschichtliche gewachsene Boden und die grüne Lunge von St. Tönis erhalten bleiben, auch für unsere Nachfahren!"

(RP)
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