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Tönisvorst CDU will Gesamtkonzept für den Verkehr in der Innenstadt

Tönisvorst · Der fließende und der ruhende Verkehr im St. Töniser Ortskern beschäftigen die Politik. Die Verwaltung hält für den Kirchplatz ein Anwohnerparken für möglich.

 Sobald die Verwaltung ein Verkehrskonzept für die Innenstadt vorlegt, soll erneut über Anwohnerparken am Kirchplatz diskutiert werden.

Sobald die Verwaltung ein Verkehrskonzept für die Innenstadt vorlegt, soll erneut über Anwohnerparken am Kirchplatz diskutiert werden.

Foto: Wolfgang Kaiser

Erneut stand das Thema Anwohnerparkausweise auf der Tagesordnung des Bau-, Energie- und Verkehrsausschusses. Während die SPD-Fraktion sich in der Vergangenheit für ein Anwohnerparken am Kirchplatz stark gemacht hatte, war es diesmal ein Bürger, der einen Antrag auf die Einführung eines Anwohnerparkausweises für das komplette Stadtgebiet stellte.

Der Antragsteller sieht darin vor allem eine Möglichkeit für die Stadt, neue Einnahmen zu erzielen. Wer sein Fahrzeug länger als 24 Stunden im öffentlichen Straßenraum parkt, sollte dafür, so der Bürger, einen Anwohnerparkausweis kaufen müssen. Als Gebühr schlägt er 30 Euro im Jahr vor. Wolfgang Schouten, Leiter des Ordnungsamtes, schob dieser Idee einen Riegel vor: "Es ist rechtlich nicht möglich, Anwohnerparken im gesamten Stadtgebiet einzuführen." Anwohnerparken sei lediglich in gewissen Bereichen möglich und auch dann nur, wenn genügend öffentliche Parkplätze in der Nähe zur Verfügung stünden.

Im Bereich Kirchplatz etwa sei es möglich, einen Anwohnerparkausweis einzuführen, ging Schouten auf einen Antrag der SPD ein. Mehrfach hatten sich Anwohner des Kirchplatzes in der St. Töniser Innenstadt beschwert, weil sie keinen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung haben, auf dem sie länger als zwei Stunden stehen dürfen.

Die SPD-Fraktion hatte deshalb vorgeschlagen, für die Anwohner des Kirchplatzes, der Kirchstraße und des Rathausplatzes Anwohnerparkausweise einzuführen. Die Verwaltung hat das jetzt geprüft und für möglich befunden. 60 Euro soll ein solcher Ausweis im Jahr kosten. Pro Haushalt kann nur ein Ausweis beantragt werden. Wer ohne Anwohnerausweis am Kirchplatz parkt, für den gilt weiterhin die Parkscheibenregelung, nach der es möglich ist, sein Auto zwei Stunden lang kostenlos dort abzustellen.

Über den Vorschlag wurde in der Sitzung des Fachausschusses noch nicht abgestimmt, weil die CDU-Fraktion zunächst ein Gesamtverkehrskonzept für die St. Töniser Innenstadt von der Verwaltung haben möchte. Sobald die Verwaltung ein solches Konzept vorlegt, will der Fachausschuss erneut über die Problematik diskutieren. Ein Gegenstand des Konzepts soll die Idee sein, den Kirchplatz zum Alten Markt hin für den Autoverkehr zu öffnen.

(WS03)
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