Tönisvorst Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplan-Änderung

Tönisvorst · Eine Nachverdichtung ist im Bebauungsplan Tö-49 "Fasanenstraße/Laschenhütte" angedacht. Ein Grundstückseigentümer möchte auf dem rückwärtigen Teil seines Grundstückes - insgesamt rund 750 Quadratmeter - ein Wohnhaus errichten.

Dafür hat jetzt der Planungsausschuss die Offenlage beschlossen, so dass sich jedermann zu der 3. Änderung des Bebauungsplanes äußern kann. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 2. Januar bis einschließlich 2. Februar 2018 im Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, Zimmer 1 und 2, während der Dienststunden statt.

Wann kann man in die Pläne einsehen? Montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Während der angegebenen Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplanes Tö-49 "Fasanenstraße/Laschenhütte", 3. Änderung einschließlich Begründung eingesehen und erörtert sowie Anregungen schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden.

Über fristgerecht mitgeteilte Anregungen entscheidet danach der Planungsausschuss beziehungsweise der Rat der Stadt Tönisvorst abschließend. Die Sitzungen sind jeweils öffentlich.

(RP)
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