Tönisvorst Anhörung der Öffentlichkeit

Tönisvorst · Tönisvorster können vom 25. Mai bis 24. Juni auch im Vorster Rathaus die Antragsunterlagen des Flughafens an die Bezirksregierung einsehen.

Das aktuelle Tönisvorster Amtsblatt Nr. 10 vom 12. Mai hat nur ein Thema: der Flughafen Düsseldorf. Abgedruckt ist die Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf des Antrages der Flughafen Düsseldorf GmbH auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses. Jedermann ist in diesem öffentlichen Verfahren aufgerufen, die Unterlagen zu prüfen und Einwendungen dazu schriftlich an die Bezirksregierung einzureichen. Wer die umfangreichen Planungsunterlagen des Flughafens genau einsehen will, muss aber nicht zur Bezirksregierung fahren, sondern kann den Aktenordner auch im Technischen Rathaus Vorst, St. Töniser Straße 8, Zimmer 2, einsehen. Die Pläne sind vom Mittwoch, 25. Mai, bis Freitag, 24. Juni, während der Dienststunden des Rathauses einzusehen. Einwendungen können dann bis zum 8. Juli unter Aktenzeichen 26.01.01.01-PFV DUS an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, gerichtet werden.

Beantragt hat der Flughafen acht neue Flugzeug-Abstellpositionen sowie die Erweiterung der Flugbetriebsflächen. Außerdem sollen die geltenden Betriebsregelungen geändert werden. Der Flughafen möchte die im Voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragestarken Zeitstunden am Tage erhöhen und dazu bei Start- und Landebahnen nutzen dürfen. Bisher ist die zweite Bahn nur eine Ausweichbahn.

NRWs größter Airport möchte zukünftig sein vorhandenes Start- und Landebahnsystem in den Tagesstunden nachfrageorientierter und flexibler nutzen können, um dem stetig steigenden Mobilitätsbedürfnis auch langfristig Rechnung tragen zu können, heißt es in einer Pressemitteilung des Flughafens. Der Antrag sieht vor, in den Spitzenstunden über Tage die technisch mögliche Kapazität des Start- und Landebahnsystems zu nutzen und zukünftig 60 anstatt der aktuell möglichen 47 Slots zur Verfügung zu stellen. Mit acht zusätzlichen Abstellpositionen auf dem Flughafengelände soll die Infrastruktur des Airports der erwarteten Verkehrsentwicklung angepasst werden. Alle notwendigen baulichen Maßnahmen erfolgen innerhalb des bestehenden Flughafengeländes.

(hb)
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