Solingen Wupperverband: Strafe im Berufungsverfahren reduziert

Solingen · Nachdem am Montag die Berufungsverhandlung begonnen hatte, fiel gestern bereits das Urteil gegen einen Solinger Malermeister und einen ehemaligen Mitarbeiter des Wupperverbandes, die sich wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme vor dem Wuppertaler Landgericht zu verantworten hatten.

Nachdem das Amtsgericht den Solinger erstinstanzlich zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt hatte, wurde die nun auf 90 Tagessätze zu 30 Euro reduziert. Damit gilt der Handwerker als nicht vorbestraft.

Der ehemals als Meister beim Wupperverband beschäftigte Angeklagte hätte hingegen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten abzusitzen gehabt, die nun auf zwei Jahre reduziert und zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Beide Angeklagten hatten sich den Profit aus nicht geleisteten und dennoch über den Wupperverband abgerechneten Arbeitsstunden geteilt. Hinzu kam, dass der Solinger Malermeister im Gegenzug die Wohnung des Mitangeklagten renoviert hatte.

(magu)
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