Solingen Vergewaltigung auf Dienstreise bestätigt

Solingen · Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilte das Landgericht gestern einen 42-jährigen Vorgesetzten wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Das Urteil des Amtsgerichts wurde nur beim Strafmaß verändert.

Ohne jeden Zweifel ist auch die 9. Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts, dass ein 42-jähriger Handwerksmeister eine Dienstreise dazu ausnutzte, seinem jungen Kollegen nachts im Hotelzimmer Gewalt anzutun. Der Sex zwischen den beiden Männern, so das Gericht gestern, sei keineswegs einvernehmlich gewesen, so wie es der Angeklagte darstellen wollte. Das Landgericht stützte damit das Urteil des Solinger Amtsgerichts, das den Mitarbeiter einer angesehenen Solinger Firma wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person am 14. November vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilte.

Die Berufungsinstanz kam lediglich zu einem anderen Strafmaß und entschied für den Vater von zwei Kindern: zwei Jahre Haft, zur Bewährung ausgesetzt und drei Jahre Bewährungszeit. Der Verurteilte muss an sein Opfer 5000 Euro Wiedergutmachung zahlen und darüber hinaus 5000 Euro an den Kinderhospizdienst. Kommt er diesen Auflagen nicht nach, riskiert er mit den Widerruf der Bewährung.

Zu der geringeren Strafe war das Gericht nicht zuletzt deshalb gekommen, weil es eine verminderte Schuldfähigkeit bei den Angeklagten nicht ausschließen will, da der 42-Jährige nach eigenen Angaben mindestens einen Liter Wein, sechs Schnäpse und fünf bis sechs Bier getrunken haben will, bevor es zu den Übergriffen kam.

Seit dem 23. März hatte sich das Gericht durch akribische Beweisaufnahme bemüht, die Geschehnisse in dem Hotel in Haslach aufzuklären, die nunmehr mehr als zwei Jahre zurückliegen. Am Ende kamen Berufs- und Laienrichter zu dem Schluss, dass der Vorgesetzte den Zimmerschlüssel seines jungen, ihm unterstellten Kollegen, verschwinden ließ und ihm dann anbot, in seinem Zimmer zu schlafen. Das habe der junge Kollege letztlich "betrunken und müde" getan.

Den Aussagen des Angeklagten, die sexuellen Handlungen seien von dem 26-Jährigen ausgegangen, glaubt das Gericht nicht: "Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ein junger Mann auf einen fast doppelt so alten, nicht besonders attraktiven Mann steht", so der Vorsitzende Richter in der mehr als eineinhalbstündigen Urteilsbegründung.

Auch mit der Rolle des Unternehmens, das sowohl den Angeklagten als auch sein Opfer inzwischen entlassen hat, beschäftigte sich das Gericht. "Die psychologische Betreuung war darauf ausgerichtet, dass nichts an die Öffentlichkeit kommt", sagte der Richter. Von dem Angeklagten hatte sich die Firma erst getrennt, nachdem eine Boulevardzeitung den Namen der Firma veröffentlichte und man Schaden für das Unternehmen fürchtete. Der inzwischen ebenfalls gekündigte Geselle geht jetzt vor dem Solinger Arbeitsgericht gegen seine Kündigung an. Termin ist am 14. Juli um 14 Uhr.

Gegen das Urteil, das gestern vom Landgericht gesprochen wurde, können die Beteiligten innerhalb der nächsten Woche Revision beantragen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort