Solingen Verfahren gegen Polizist muss wiederholt werden

Solingen · Ein Verfahrensfehler stellt für die Beteiligten eines Strafprozesses wegen Körperverletzung die Uhren wieder auf null: Weil der Richter am Wuppertaler Landgericht ein Gespräch mit dem Verteidiger eines Angeklagten über eine mögliche Abkürzung des Verfahrens nicht öffentlich erwähnte, muss nun der ganze Prozess wiederholt werden. Verantworten muss sich darin ein 35-jähriger Polizist. Ihm wird vorgeworfen, vor vier Jahren einen damals 17-Jährigen vor der Wache an der Kölner Straße grundlos zusammengeschlagen zu haben.

Der Jugendliche soll zuvor durch aggressives Verhalten aufgefallen sein. Das Amtsgericht hatte gegen den Beamten eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verhängt, die das Wuppertaler Landgericht im Berufungsverfahren bestätigte. Nun aber muss eine andere Strafkammer den Fall neu aufrollen. Denn der Richter ist verpflichtet, derartige Verfahrensgespräche, etwa über die Frage eines strafmildernden Geständnisses, in der Verhandlung bekannt zu machen.

(rdl)
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