Ratgeber Silvesterknaller: Tipps für schadenloses Böllern

Solingen · In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell nur vom heutigen Dienstag bis 31. Dezember erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften. "Auch deshalb empfiehlt es sich, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die Bedienungsanleitung zu halten", rät Julia Ogiermann von der Verbraucherzentrale NRW. "Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser." Ihre Tipps:

Ratgeber: Silvesterknaller: Tipps für schadenloses Böllern
Foto: Köhlen, Stephan (TEPH)

Nur zugelassene Ware kaufen: Die explosiven Stoffe in Feuerwerkskörpern können bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass man mit Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren kann. In Deutschland geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung BAM P I oder P II plus einer vierstelligen Zahlenreihe (zum Beispiel BAM - P II - 1912) zu erkennen. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer.

Auf Kennzeichnungsnummer achten: Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 dürfen nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und in der Nacht zu Neujahr im Freien abgebrannt werden. Für Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt: Finger weg. Diese Waren entsprechen meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. So fehlen bei diesen Produkten sowohl Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Zudem lässt ihre Qualität sehr häufig zu wünschen übrig: Fehlzündungen drohen oder diese Feuerwerkskörper entfalten sich wegen ihrer oftmals erheblich höheren Sprengkraft heftiger als erwartet.

Bedienungsanleitung unbedingt befolgen: Es ist ratsam, die Gebrauchsanweisung genau zu beachten. Auch empfiehlt sich, zur Sicherheit beim Abfackeln einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereitzuhalten. Auf keinen Fall sollte an den Knallern vor dem Abbrennen herumgebastelt werden. Blindgänger dürfen nicht ein zweites Mal gezündet, sondern sollten mit Wasser übergossen und anschließend in die graue Tonne entsorgt werden. Raketen beim Zünden nie in der Hand halten. Kinder sind unbedingt von Feuerwerkskörpern fernzuhalten.

Information: Umweltberatung der Verbraucherzentrale, Telefon 22 65 76 07.

(RP)
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