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Solingen Sieben Jahre für Stiefvater

Solingen · Sieben Jahre muss ein 47-jähriger Solinger ins Gefängnis, der gestanden hat, über Jahre seine eigene Stieftochter sowie ein weiteres Mädchen missbraucht zu haben. Dieses Urteil fällte Montagmittag die 4. Große Strafkammer als Jugendschutzkammer des Wuppertaler Landgerichts.

 Der Europäische Gerichtshof hat die Kündigung eines Kirchenmusikers wegen Ehebruchs für unrechtmäßig erklärt.

Der Europäische Gerichtshof hat die Kündigung eines Kirchenmusikers wegen Ehebruchs für unrechtmäßig erklärt.

Foto: DDP

Dabei wäre die Strafe, das machte der Vorsitzende Richter deutlich, noch um einiges höher ausgefallen, hätte der Mann nicht bereits im Vorfeld die ihm zur Last gelegten Taten gestanden. Denn in diesem Fall hätte die Kammer den Opfern von einst einen Auftritt vor Gericht und damit ein erneutes Durchleben der Taten nicht ersparen können.

Die Übergriffe auf die Stieftochter begannen vor zehn Jahren, als das Mädchen gerade einmal elf Jahre alt war. Dabei machte der Täter das Kind, das schon als ganz kleines Mädchen vom leiblichen Vater missbraucht worden war, mit Schlägen gefügig. Später hatte sich der 47-Jährige auch an einer Freundin der Stieftochter vergangen, von der er wiederum auch dann noch nicht abließ, als sie schließlich als Jugendliche in eine eigene Wohnung zog. Die Verbrechen kamen erst im vergangenen Jahr ans Tageslicht. Ausführlicher Bericht in der morgigen Ausgabe der Solinger Morgenpost.

(RP)
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