Solingen Schulnoten für Altenheime

Solingen · Wie gut oder schlecht ein Heim oder ein Pflegedienst ist, zeigt ein öffentliches Zeugnis, das ihm der Medizinische Dienst der Krankenkassen ausstellt, erklärt Martina Richartz vom Stadtdienst Soziales.

Wenn das Leben allein zu Hause nicht mehr klappt, stehen ältere Menschen und ihre Angehörigen vor der Qual der Wahl: Welches Heim ist das geeignete? Wo wird man am besten versorgt?

Eine Übersicht mit den besten Einrichtungen gibt es nicht. Die Prüfberichte der städtischen Heimaufsicht werden nicht veröffentlicht. Und auch sonst sind die meisten Heime nicht sonderlich daran interessiert, Prüfergebnisse nach außen dringen zu lassen.

Doch demnächst kommt Licht ins Dunkel. Grund sind die so genannten Transparenzberichte. Martina Richartz, Sachgebietsleitung Heimaufsicht, Pflegeplanungs- und Beratungsleistungen beim Stadtdienst Soziales erklärt, was es damit auf sich hat.

Was sind diese Transparenzberichte?

Richartz Das sind Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Er prüft regelmäßig alle Pflegeheime und ambulanten Dienste. Mit Einführung der neuen Pflegeversicherung ist die Veröffentlichung der Prüfberichte vorgeschrieben, und zwar für alle Prüfungen ab dem 1. Juli 2009. Nun werden für die verschiedenen Bereiche Schulnoten vergeben.

Wo sind die Ergebnisse einsehbar?

Richartz Sie werden vom Bundesverband der Pflegekassen im Internet veröffentlicht, in einer Datenbank mit dem Namen "Paula". Jeder kann sie einsehen.

Das heißt, man kann dort die Noten für alle Solinger Heime nachlesen?

Richartz Ja, und auch für die ambulanten Pflegedienste. Allerdings füllt sich die Liste erst nach und nach, weil ja nicht alle Einrichtungen gleichzeitig geprüft werden. Bislang sind deshalb erst vier Solinger Heime darin aufgelistet.

Werden zugleich auch die Berichte der Solinger Heimaufsicht veröffentlicht?

Richartz Nein. Das Wohn- und Teilhabegesetz sieht eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse grundsätzlich vor. Zunächst muss jedoch noch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine Rechtsverordnung erlassen, in der die Form der Veröffentlichung bestimmt wird. Wann sie kommt, steht noch nicht fest.

Muss die Heimaufsicht überhaupt noch prüfen, wenn der MDK seine Ergebnisse ohnehin veröffentlicht?

Richartz Ja, denn Heimaufsicht und MDK haben bei den Prüfungen unterschiedliche Schwerpunkte. Während die Heimaufsichten in NRW nach einem Rahmenkatalog prüfen, den das zuständige Ministerium herausgegeben hat, prüft der MDK nach verbindlichen Qualitätsprüfungsrichtlinien, die vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden sind.

Können sich Interessenten noch woanders über die Qualität von Heimen und Pflegediensten informieren?

Richartz Die Veröffentlichungen der Pflegekassen sind bisher die einzigen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten sich über stationäre Pflegeeinrichtungen zu informieren. Zum Beispiel auf der Seite www.heimverzeichnis.de. Hier können sich Pflegeeinrichtungen freiwillig von ehrenamtlich geschulten Gutachtern auf ihre Verbraucherfreundlichkeit überprüfen lassen. Auch auf dieser Plattform findet man bereits einige Solinger Pflegeeinrichtungen.

Wo kann man die Transparenzberichte genau finden?

Richartz Im Internet unter der Adresse www.bkk-pflege.de. Dort muss man auf "Transparenzberichte" klicken und dann die gewünschte Stadt oder Einrichtung eingeben.

Susanne Genath führte das Gespräch.

(RP)
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