Solingen Neuregelung sichert Renten von Rechtsanwälten

Solingen · Es ist eine gute Nachricht für alle angestellten Rechtsanwälte. Seit dem 1. Januar gilt eine gesetzliche Neuregelung, die unter anderem den Verbleib der bei Firmen und Verbänden tätigen Rechtsanwälte in der Rentenversicherung für Rechtsanwälte sicherstellt. Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Bundessozialgericht in Kassel schon im April 2014 in mehreren Entscheidungen eben diesen Verbleib der angestellten Juristen für unzulässig erklärt hatte. "So bestand für viele Rechtsanwälte die Gefahr, ihre in Jahren und Jahrzehnten angewachsenen Rentenanwartschaften nicht in bisheriger Form fortsetzen zu können", sagte jetzt der stellvertretende Vorsitzende des Juristen-Arbeitskreises der CDU, der Solinger Dr. Kurt Kreizberg. Vor allem bei einem Jobwechsel, so Kreizberg, hätten der Verlust der privilegierenden Zugehörigkeit in der Anwaltsversorgung sowie eine Rückführung in die gesetzliche Rentenversicherung gedroht - mit massiven Nachteilen für die Betroffenen.

Aus diesem Grund hatten sich die CDU-Juristen in NRW zusammen mit der Bundesrechtsanwaltskammer bei der Bundesregierung vehement gegen den Verlust sozialer Besitzstände stark gemacht. Entsprechend zufrieden zeigte sich Kreizberg nun mit der Neuregelung. Diese sei ein "beachtlicher politischer Erfolg" der CDU-Juristen und schütze zudem viele Firmen, die ansonsten die Einbußen ihrer Hausjuristen hätten ausgleichen müssen, sagte der Solinger.

(or)
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