Solingen Neuauflage in Bestechungsprozess

Solingen · Malermeister und Ex-Mitarbeiter des Wupperverbandes vor Gericht.

Wenn eine Hand die andere wäscht, gibt es normalerweise nur Gewinner. Landet eine solche "Win-win-Situation" hingegen vor Gericht, muss irgendetwas grundlegend schiefgelaufen sein. Und davon kann man bei dem, was gestern vor dem Wuppertaler Berufungsgericht zu hören war, wohl auch getrost ausgehen.

Dort hatte sich ein Solinger Malermeister und ein ehemaliger Mitarbeiter des Wupperverbandes wegen Untreue, Vorteilsnahme und Bestechlichkeit zu verantworten. Erstinstanzlich war der Handwerker zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Er soll in der Wohnung eines ehemaligen Meisters des auch für Solingen und Remscheid zuständigen Wupperverbandes diverse Renovierungsarbeiten durchgeführt haben. Dafür habe der ihm im Gegenzug auf Abrechnungen mehr Stunden für seine Auftragsarbeiten beim Wupperverband zugeschustert, als tatsächlich geleistet worden waren. Zwei Jahre und acht Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung: So lautete damals das Urteil gegen den ehemaligen Mitarbeiter des Wupperverbandes.

Beide Angeklagte waren in Berufung gegangen. Der eine ließ durch seine Anwältin mitteilen, die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung erzielen zu wollen. Für den Solinger Malermeister hingegen ging es darum, die Anzahl der einst festgesetzten Tagessätze so zu reduzieren, dass der 49-Jährige nicht als vorbestraft gilt.

Die Ankündigung des Berufungsrichters, die Sache wohlwollend prüfen zu wollen, brachte diesem ungewöhnlich harte Worte seitens der Staatsanwaltschaft ein: "Aus unserer Sicht wäre das überzogene Milde", ließ der Oberstaatsanwalt das Gericht wissen. Da die Einschränkung der Berufung auf die sogenannten Rechtsfolgen einem Geständnis gleichkommt, müssen Sachverhalte nun nicht nochmals aufwendig behandelt und Zeugen nicht mehr gehört werden.

Aufgeflogen war die Mauschelei einst durch ein anonymes Hinweisschreiben an die Wuppertaler Staatsanwaltschaft. Vom Solinger Malermeister waren damals Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer des Mitarbeiters beim Wupperverband renoviert worden. Außerdem hatte der Handwerker ein Wasserbett für den Mann besorgt, der inmitten einer Ehekrise geglaubt habe, seine Frau durch einen gehobenen finanziellen Standard milde stimmen zu können. Im Gegenzug hatte der 56-Jährige großzügig Stundenzettel abgezeichnet - wohlwissend, dass dort mehr als die geleisteten Arbeitsstunden aufgeführt wurden. Der Profit sei geteilt worden.

Der Malermeister soll nicht der einzige Begünstigte der Machenschaften gewesen sein. Auch ein früherer Inhaber einer Reinigungsfirma war zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er sagte damals aus, dass in scheinbaren Vergabeverfahren des Wupperverbandes den Bietern teilweise genaue Preisvorgaben gemacht wurden, um über unrentable Angebote die zuvor ausgesuchten Firmen zum Zuge kommen zu lassen.

(RP)
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