Solingen Meldegesetz ruft geteiltes Echo hervor

Solingen · Seit 1. November brauchen Mieter für An- und Ummeldungen auch eine Bescheinigung des Eigentümers. Das Gesetz soll Scheinanmeldungen verhindern. Kritik gibt es wegen zusätzlicher Bürokratie.

Die Familie, die bei der Anschrift flunkert, um ihrem Kind den Zugang zu einer besseren Schule zu ermöglichen oder der Kriminelle, der sich mithilfe eines falschen Wohnsitzes vor dem Zugriff von Ermittlern schützt - solchen Fällen von Adressenmissbrauch soll das vor einer Woche in Kraft getretene, bundesweit einheitliche Meldegesetz, Einhalt gebieten. Betroffen sind aber naturgemäß alle Mieter und Vermieter des Landes: "Wir werden wieder zu Dienern des Einwohnermeldeamtes", kritisiert Andreas Herget vom Eigentümerverein Haus & Grund Solingen.

Wer umzieht, muss beim Einwohnermeldeamt innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist eine Bestätigung des Vermieters - im Bürokratendeutsch "Wohnungsgeberbescheinigung" genannt - vorlegen. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Das gilt auch für den Eigentümer, wenn er das Formular nicht rechtzeitig ausstellt. Dass das Gesetz den Vermietern die Möglichkeit zusichert, sich kostenlos bei den Meldeämtern über An- und Abmeldungen in ihren Wohnungen zu informieren, lässt Andreas Herget nicht als Errungenschaft gelten: "Etwas Vergleichbares gab es bisher auch schon".

Viel Positives kann auch der Mieterbund dem bereits 2013 beschlossenen Gesetz nicht abgewinnen: "Das könnte eher wieder zu Schwierigkeiten kommen, wenn man als Mieter auf eine Bescheinigung des Wohnungsgebers angewiesen ist - zumal wir in der bisherigen Regelung keine großen Probleme hatten", sagt Funda Altun-Osterholt, Geschäftsführerin des Mieterbundes Rheinisch-Bergisches Land. Die Vermieterbescheinigung erlebt derzeit gewissermaßen eine Renaissance: Schon bis 2002 gab es sie, ehe sie mit Verweis auf zu viel Bürokratie abgeschafft wurde.

Die Umstellung auf das neue Gesetz sei auch für die Bürgerbüros in Solingen mit einigem Aufwand verbunden gewesen, erklärt Ulrich Thiel vom Stadtdienst Einwohnerwesen. Die Solinger Bevölkerung habe die neue Regelung an den ersten Tagen aber klaglos aufgenommen: "Die Leute akzeptieren das". Auch über Gebühr lange Wartezeiten habe es in den Bürgerbüros nicht gegeben: "Wir haben dort überall Aushänge angebracht, so dass man nicht extra eine Nummer ziehen muss, um sich zu informieren." Rund 2000 An-, Um- oder Abmeldungen zählt die Stadt Solingen pro Monat.

Als Vereinfachung soll dem Eigentümer die Möglichkeit gegeben werden, den Einzug eines Mieters auf elektronischem Wege zu bestätigen. Weist ein Vermieter einen Bekannten aus Gefälligkeit zu Unrecht als Wohnungsnutzer aus, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Die Wohnungsgeberbescheinigung muss Name und Anschrift des Vermieters, Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der Bewohner enthalten. Erhältlich ist sie in den Bürgerbüros und kann auch im städtischen Internetauftritt heruntergeladen werden.

Prinzipiell begrüßt Ulrich Thiel das neue Gesetz, um Scheinanmeldungen zu verhindern, räumt aber zugleich ein: "Eine absolute Sicherheit vor Missbrauch wird es auch damit nicht geben".

(ied)
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