Solingen Mann mit Dachlatten verprügelt

Solingen · Tatort Brückenpark - Landgericht bestätigt Urteil des Amtsgerichtes.

Es sollte eine ordentliche Abreibung werden. Als er im Juni 2016 dann den Ex-Mann seiner Lebensgefährtin vor sich stehen sah, müssen bei einem Solinger Unternehmer die Sicherungen durchgebrannt sein. Mit Dachlatten aus dem Kofferraum hatte er derart brutal auf den Mann eingeschlagen, dass der mit einem offenen Schädelhirntrauma und einem komplizierten Unterschenkelbruch ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Damals auch mit dabei: die Lebensgefährtin, die ihren Ex-Mann zwar in den Brückenpark gelockt hatte, aber angeblich in die Details nicht eingeweiht gewesen sei, sowie ein paar zuvor angeworbene Schläger. Diese waren unerkannt entkommen - und sie kannte offenbar niemand so genau, dass sie hätten vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können.

Zwei Jahre Freiheitsentzug ohne Bewährung: Das Amtsgericht hatte im vergangenen Herbst hart gegen den Solinger und seine Lebensgefährtin geurteilt. Nun wurde vor dem Wuppertaler Landgericht die Berufung verhandelt. Ziemlich schnell wurde klar, dass es bei der ganzen Geschichte eigentlich nur Verlierer gibt.

Dem Gewaltausbruch vorausgegangen war offenbar ein Sorgerechtsstreit, in den die Solingerin und ihr Ex-Mann verwickelt gewesen seien. Die fünf gemeinsamen Kinder des türkischstämmigen Paares lebten damals überwiegend beim Vater, während die Mutter durch die halbe Republik tingelte, um den Nachstellungen und gewalttätigen Übergriffen ihres Ex-Mannes zu entrinnen.

Vor rund 15 Jahren soll der sie misshandelt und vergewaltigt haben. Die eigene Familie habe die Frau dazu gezwungen, in der Ehe zu verharren. Jahre später hatte sie nach fortdauernden Gewalttätigkeiten doch die Scheidung eingereicht - und sich dadurch mit ihrer Herkunftsfamilie bis heute überworfen. Es begann eine Odyssee von Ort zu Ort - mal wohnte sie in einer eigenen Wohnung, ein anderes Mal bei Freunden. Es habe nie lange gedauert, bis ihr Ex-Mann wieder vor der Tür gestanden habe. Immer wieder habe sie ihn angezeigt - auch deshalb, weil er zwischenzeitlich Nacktfotos von ihr bei Facebook verbreitet hatte. Die Verfahren gegen ihn seien eingestellt worden - die Nachstellungen am Telefon und per Whats App seien jedoch unvermindert weitergegangen.

Als der gehörnte Ehemann schließlich vom neuen Lebensgefährten erfuhr, habe er auch ihn beleidigt. "Sie hatte nachts Alpträume und hat im Schlaf geschrien", erinnert der sich an die psychischen Probleme, die seine Freundin damals gehabt habe. Offenbar hatte er mit der "Abreibung" am Brückenpark der Tyrannei ein Ende bereiten wollen. Und das scheint ihm auch gelungen zu sein, denn seit dem Überfall haben die Eheleute keinerlei Kontakt mehr zueinander.

Das Berufungsgericht hatte sich nun mit dem Scherbenhaufen zu befassen, den die ganze Geschichte im Leben der Betroffenen hinterlassen hatte. Am Ende bestätigte das Gericht die zwei Jahre Freiheitsentzug für die Angeklagten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurden.

(RP)
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