Solingen Hanaa S. erhielt Morddrohungen

Solingen · Der Leiter der Mordkommission sagte bei der Fortsetzung des Prozesses im Fall der seit April 2015 verschwundenen Solingerin aus. Er berichtete von Blutspuren sowie Zeugenaussagen eines "ungewöhnlichen Teppichtransports".

Als "ungewöhnlich" bezeichnete der Leiter der Mordkommission im Fall Hanaa S. gestern vor dem Landgericht Wuppertal das Bild der Blutspuren, das sich in der Wohnung der 35-Jährigen geboten hatte. Nachdem ihr neuer Lebensgefährte die Mutter von sechs Kindern am 22. April vergangenen Jahres als vermisst gemeldet hatte, durchsuchte die Polizei als erstes die Solinger Wohnung der Irakerin.

Neben Blut von zwei verschiedenen Personen fanden die Ermittler auch ausgerissene Haarbüschel sowie eine stark beschädigte Badezimmertür, sagte der Kriminalbeamte. "Da kam der Verdacht, dass die Frau die Wohnung nicht freiwillig verlassen hatte", sagte der 55-jährige Kriminalhauptkommissar.

Schnell fand sich in dem Mehrfamilienhaus eine Zeugin, die beobachtet hatte, wie Männer einen großen Teppich durch das Treppenhaus in einen vor der Tür geparkten Transporter brachten. Nachdem der Ehemann von Hanaa S. schnell über sein Handy geortet werden konnte, fand sich später auch der Transporter, in dem Blutspuren sichergestellt wurden, die Hanaa S. "zweifelsfrei" zuzuordnen sind.

Weitere Handy-Ortungen im Familienkreis führten letztlich nach Süddeutschland. Dass dort das Gebiet, in dem die Polizei die Leiche von Hanaa S. vermutet, nur auf einen Bereich von zehn mal zehn Kilometern eingegrenzt werden kann, liegt daran, dass nicht alle Provider die Handydaten ihrer Kunden zur Verfügung gestellt haben. "Die Ermittler wurden Opfer des Datenschutzgesetzes", sagte der Kriminalbeamte. In diesem großen Gebiet haben zeitweise bis zu 400 Polizisten wochenlang nach einer Leiche gesucht - ohne Erfolg. Auch eine Vorstellung des Falles in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ungelöst" brachte keine verwertbaren Hinweise.

Thema waren gestern auch Drohungen, die Hanaa S. per Telefon erhielt, nachdem sie mit der fünfjährigen Tochter und dem Hochzeitsgold aus der ehelichen Wohnung in Düsseldorf ausgezogen war. Eine SMS-Nachricht hatte das Foto eines blutigen Messers und die Warnung "Du wirst geschlachtet wie ein Esel" enthalten. Der Absender der Nachricht konnte nicht ermittelt werden. Klar ist aber nach den Aussagen des Polizeibeamten, dass das Opfer früher vor ihrem Ehemann Schutz im Frauenhaus suchte.

Zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages hatte das Gericht zunächst einige Anträge der Verteidiger der fünf des Mordes verdächtigen Angeklagten abgewiesen. So entschied eine andere Strafkammer, dass der Vorsitzende Richter Thomas Bittner nicht befangen ist und es keinen Zweifel an der Zuständigkeit des Landgerichts Wuppertal gibt. Bezweifelt werde, dass der angeklagte Ehemann von Hanaa S. weder lesen noch schreiben kann.

Sein Wahlverteidiger, der ihn seit einem Jahr kenne, habe keinerlei Hinweise darauf gegeben, dass der 41-Jährige die Anklageschrift nicht verstehe. Nach weiteren Anträgen und Zwischenbemerkungen der Rechtsanwälte mahnte der Vorsitzende Richter, man möge "ein gewisses Niveau bei der Argumentation" einhalten.

(aki)
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